19.12.2012

Lindt & Sprüngli

Schokobär muss einpacken

Sieht laut Gericht dem Haribo Goldbären zu ähnlich.

Der "Lindt-Teddy" unterliegt dem "Goldbären": Auf Antrag des "Goldbären"-Herstellers Haribo hat das Kölner Landgericht die weitere Verbreitung eines in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären von Lindt & Sprüngli untersagt. Der Schokobär in Goldfolie verstosse gegen die für Haribo eingetragene deutsche Wortmarke "Goldbären", urteilte das Gericht. Die Ausgestaltung des "Lindt-Teddys" sei "nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes 'Goldbär'".

Das Gericht folgte damit der Argumentation von Haribo. Das Bonner Unternehmen hatte bemängelt, der Anblick des "Lindt-Teddys" als "verkörperter Goldbär" mit roter Schleife stelle unweigerlich eine Verbindung zu Haribo her. Dagegen führte Lindt & Sprüngli ins Feld, die Aufmachung seines Schokobärs orientiere sich am "Goldhasen", den Lindt schon seit vielen Jahren erfolgreich im Ostergeschäft vertreibt. Auf die Bezeichnung "Goldbär" oder "Goldteddy" wurde Lindt zufolge bewusst verzichtet. Auch ähnelten sich der Schokobär und die Gummibärchen nicht, geschweige denn seien sie austauschbar.

Die Kölner Wettbewerbskammer gab dennoch Haribo Recht: Aus Verbrauchersicht laute der nächstliegende Name für die in goldene Folie eingewickelte Lindt-Bärenfigur aus Schokolade schlicht "Goldbär" - gerade auch angesichts der grossen Bekanntheitsgrades der Haribo-Gummibärchen. Jedenfalls werde ein Grossteil der Verbraucher den "Lindt-Teddy" nicht als "goldene Bärenfigur", "goldfoliierten Bär" oder "goldfarbenen Schokoladenteddybär" bezeichnen. Gegen das Urteil kann Lindt nun Berufung einlegen. (stern.de)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen