01.07.2025

Öffentlichkeitsbeauftragter

Behördentransparenz könnte besser sein

Immer mehr Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger fordern von Bundesbehörden Zugang zu öffentlichen Dokumenten. Oft erhalten sie diesen nicht vollumfänglich. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte äussert sich kritisch.
Öffentlichkeitsbeauftragter: Behördentransparenz könnte besser sein
Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger äussert sich kritisch. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

Zwar könne insgesamt festgestellt werden, dass der mit dem Öffentlichkeitsgesetz erfolgte Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip vom Gros der Bundesbehörden vollzogen sei und weiterhin aktiv umgesetzt werde, schreibt der Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger in seinem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2024. Dennoch gebe es Luft nach oben.

«Die Bestrebungen der Verwaltung, Teilbereiche ihrer Tätigkeit oder bestimmte Kategorien von Dokumenten vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, halten an», ist dem Bericht zu entnehmen. Die Einführung von Vorbehalten führe zu einer Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips und der damit bezweckten Verwaltungstransparenz.

Zugangsverweigerungen bleiben stabil 

Gemäss den von den Bundesbehörden gemeldeten Zahlen gingen im Berichtsjahr 2186 Zugangsgesuche ein. Dies entspricht einer Zunahme von 29 Prozent gegenüber 2023. Insbesondere das Verteidigungsdepartement (VBS), das Umwelt-, Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsdepartement (Uvek) sowie das Aussendepartement (EDA) waren demnach mit einer grossen Anzahl von Zugangsgesuchen konfrontiert.

In gut der Hälfte der Fälle gewährten die Behörden einen vollständigen Zugang. Bei rund einem Fünftel der Gesuche wurde ein teilweiser Zugang zu den Dokumenten gewährt.

In 179 Fällen wurde die Einsichtnahme vollständig verweigert. «Die vollständigen Zugangsverweigerungen, welche sich im Laufe der Jahre auf knapp zehn Prozent einpendelten, blieben stabil auf tiefem Niveau», heisst es im Edöb-Bericht.

Viel mehr Schlichtungsfälle

Weniger erfreulich ist laut dem Edöb dagegen die Entwicklung der Streitfälle. Der Beauftragte verzeichnete 202 eingegangene Schlichtungsanträge - eine Rekordzahl und eine Zunahme von 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die gesetzliche Bearbeitungsdauer von dreissig Tagen konnte der Beauftragte im Berichtsjahr nur in gut einem Viertel der Verfahren einhalten, wie es hiess. Neben der Anzahl habe auch die Komplexität der juristischen Fragestellungen bei den Schlichtungsanträgen zugenommen, was ebenfalls zu längeren Verfahren geführt habe.

76 Prozent der Schlichtungssitzungen konnten mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen werden. (sda/spo)


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