18.12.2008

Credit Suisse

Klage gegen Sprecher der Lehman-Anlageopfer

Auch rechtliche Schritte gegen AZ Medien.

Die Credit Suisse, vertreten durch das Anwaltsbüro Wartmann & Merker, klagt gegen René Zeyer, den Sprecher der Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer. Zeyer habe "in unlauterer und widerrechtlicher Weise die Credit Suisse in ihrer wirtschaftlichen Stellung (...) herabgesetzt und sie widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt", heisst es in der Klageschrift, wie die Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer mitteilt.

Der Sprecher der Schutzgemeinschaft hatte einen Kommentar in der Zeitung "Sonntag" verfasst. Und dort schrieb Zeyer unter anderem, der Verkauf von Lehman-Produkten durch die CS sei "von reiner Geldgier und der Jagd nach Kommissionen getrieben" gewesen und die von der CS "verkauften Lehman Brothers-Produkte seien 'hoch spekulativ und riskant' gewesen".

Der Kommentar unter dem Titel "Ein 'Bankraub' mit System" vom 26. Oktober 2008 brachte laut Zeyer zuerst einen Drohbrief der genannten Anwaltskanzlei ein. So sollte er sich für den Artikel entschuldigen. Ausserdem wurde er aufgefordert, zukünftig nur noch zu erklären, "dass die Credit Suisse stets bemüht war und ist, ihre Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten". Weiter liess die Credit Suisse gemäss Zeyer ausrichten, dass ihre Anwälte "für den Weigerungsfall instruiert sind, ohne weitere Korrespondenz die geeigneten rechtlichen Schritte einzuleiten". Zeyer beugte sich diesem Ultimatum nicht, es kam zur Klage der Credit Suisse.

Adressat der Klage ist aber nicht nur René Zeyer. Eine Klage im Haus hat auch die AZ Mediengruppe, Herausgeberin des "Sonntag". Bei den AZ-Medien will man nichts zum Fall sagen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Sprecherin Eva Keller bestätigt aber gegenüber dem "Tages-Anzeiger", dass sich die Parteien vor dem Friedensrichter getroffen haben. Zudem weist sie darauf hin, dass der Artikel im "Sonntag" als Gastbeitrag erschienen sei. Damit sei klar, dass dessen Inhalt nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen müsse.

Für Zeyer ist die Klage ein ungeheuerlicher Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit: "Der von mir verfasste Kommentar ist eine in jeder Hinsicht zulässige Meinungsäusserung; die darin enthaltenen Wertungen sind alle von der verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit gedeckt und beachten die Grenzen, die diesem Grundrecht gesetzt sind." Er glaubt, dass ihn die Bank mundtot machen will. Die Bank selbst äussert sich zur Angelegenheit nicht.


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