Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Organisationsverordnung für die Bundeskanzlei auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Sie verankert etwa die Aufgabenteilung zwischen der Kanzlei und dem Bundesamt für Justiz neu. Sodann sind Aufgaben, welche die Bundeskanzlei bereits erledigt, neu in die Verordnung aufgenommen worden, wie es in einem Communiqué heisst.
Dabei geht es um die Kommunikationsunterstützung, die Betreuung des einheitlichen Auftritts des Bunds, den Betrieb des Medienzentrums Bundeshaus sowie die Co-Leitung des Politforums in Berner Käfigturm. Zudem führt die Verordnung verschiedene Aufgaben der Bundeskanzlei in ausserordentlichen Lagen nach und präzisiert sie. (sda)

