Peter Marti ist nicht mehr Sonderermittler des Bundes im Fall Peter Lauener. Marti hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um Entbindung von dieser Untersuchung einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung des ehemaligen Informationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren gebeten, und diese hat dem Begehren entsprochen.
Wie die AB-BA am Donnerstag bekanntgab, hat sie entschieden, dass die Bundesanwaltschaft dieses Verfahren weiterführt. Dies sei möglich, da in diesem Verfahren keinerlei Verdachtsmomente gegen Mitglieder der Bundesanwaltschaft bestünden.
Peter Marti – früher Oberrichter im Kanton Zürich – war von der AB-BA Anfang 2021 als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden. Dies, um mutmassliche Verletzungen des Amtsgeheimnisses zu prüfen, zu denen es während der Untersuchung der sogenannten Crypto-Affäre gekommen sein soll.
Im Zuge dieser Affäre stiess Marti auf weitere Informationslecks und leitete ein Verfahren ein gegen Peter Lauener. Ihm wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung an den Blick-Verlag Ringier weitergegeben zu haben (persoenlich.com berichtete).
Lauener hat seither seinerseits eine Strafanzeige gegen Sonderermittler Marti eingereicht – wegen angeblichen Amtsmissbrauchs. Der ausserordentliche Staatsanwalt Stephan Zimmerli untersucht nun diese Vorwürfe.
Crypto-Leak-Verfahren eingestellt
Die Crypto-Affäre, die Marti das erste Mandat der AB-BA einbrachte, flog im Februar 2020 auf. Medien berichteten damals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND mit manipulierten Verschlüsselungsgeräten der Zuger Firma Crypto AG über hundert Staaten ausspionierten.
Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre gelangten Informationen aus dem vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts an einzelne Medien. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) erstatteten in der Folge bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt.
Der Anfangsverdacht in der Crypto-Affäre richtete sich 2021 unter anderem gegen Markus Seiler, Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Peter Lauener.
Im Zuge dieses Verfahrens stiess Marti auf weitere Informationslecks und weitete mit dem Einverständnis der AB-BA die Ermittlungen aus.
Wie später bekannt wurde, händigte in der Folge das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation dem Sonderermittler viel mehr E-Mails aus als angemessen gewesen wäre. Das Ergebnis ist möglicherweise, dass die widerrechtlich ausgehändigten E-Mails im Verfahren gegen Lauener nicht verwendet werden dürfen.
Für den Entscheid, ob die E-Mails verwendet werden dürfen, ist das Berner Zwangsmassnahmengericht zuständig.
Wie Ende März bekannt wurde, hat Marti das Verfahren rund um die Crypto-Leaks eingestellt. Der begründete Anfangsverdacht, dass Seiler und Lauener sowie zwei weitere Verdächtigte Informationen aus einem vertraulich klassifizierten Berichtsentwurf an Medien weitergegeben hätten, habe sich nicht erhärten lassen, schrieb Marti. (sda/cbe)