16.09.2021

Tabakwerbung

Die Räte ringen um letzte Details

Das neue Tabakproduktegesetz ist auf der Zielgeraden. Nach jeweils zwei Beratungsrunden haben sich die Räte in den Kernpunkten gefunden. Für die Urheber der Tabakwerbeverbotsinitiative geht die Revision zu wenig weit. Deshalb wird das Volk das letzte Wort haben.
Tabakwerbung: Die Räte ringen um letzte Details
Soll Werbung für Tabakprodukte erlaubt sein oder nicht? Darüber werden Volk und Stände entscheiden können. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die neuen Rechtsvorschriften zielen darauf ab, Massnahmen zur Verringerung des Konsums von Tabakprodukten zu ergreifen – unabhängig davon, ob diese geraucht, erhitzt, geschnupft oder oral eingenommen werden. Bis zum Ende der laufenden Herbstsession soll die Vorlage bereinigt sein.

Nur in wenigen Punkten der Vorlage haben sich die Räte noch nicht gefunden. Beispielsweise will der Nationalrat Zutaten in Tabakprodukten verbieten, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion wehrten sich am Donnerstag erfolglos gegen das Verbot von Mentholzigaretten. Der Ständerat wollte bisher nichts von einem solchen Verbot wissen.

Zudem will der Ständerat die verbotenen Zutaten im Gesetz selber regeln. Geht es nach dem Nationalrat, soll dagegen der Bundesrat die Entscheidkompetenz haben, welche Zutaten der Tabakprodukte verboten sein sollen und welche nicht.

Laut dem Nationalrat soll schliesslich die Verwendung von E-Zigaretten in bestimmten Zonen spezialisierter Verkaufsgeschäfte zugelassen sein. Der Ständerat will diese Ausnahme im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen streichen.

Kantone dürfen strengere Regeln erlassen

Einig geworden sind sich die Räte hingegen bei einem anderen Punkt: So soll die Verkaufsförderung nicht nur für Tabakprodukte zum Rauchen, sondern auch für weitere Produktekategorien verboten sein. Der Nationalrat schloss sich hier dem Ständerat an.

Ausgeräumt wurde auch die Differenz bei der Entscheidkompetenz der Kantone. Gemäss Parlamentsbeschluss sollen die Kantone jeweils strengere Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsförderungsvorschriften erlassen können, als es das nationale Gesetz vorsieht. Der Nationalrat wollte diesen Artikel ursprünglich aus dem Gesetz streichen, folgte nun aber dem Ständerat.

Initianten unzufrieden

Egal, wie sich das Parlament in den verbleibenden Differenzen entscheiden wird: Über den künftigen Umgang mit Tabakprodukten werden Volk und Stände das letzte Wort haben. Die neu geplanten Restriktionen für die Tabakwerbung geht den Urhebern der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» zu wenig weit. Sie werden sich nicht mit dem indirekten Gegenvorschlag zufriedengeben.

Die Initianten stören sich beispielsweise daran, dass in der Presse und im Internet Werbung auch künftig nicht grundsätzlich verboten sein soll. Das Verbot soll nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten gelten, «die für Minderjährige bestimmt sind». Das Volksbegehren verlangt dagegen ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht.

«Weichspüler-Revision» versus «Bevormundungspolitik»

Die Beratung der Differenzen im Nationalrat verkam teilweise zu einer erneuten Grundsatzdebatte. Das vorliegende Gesetz erfülle die Vorgaben für den Kinder- und Jugendschutz nicht, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Manuela Weichelt (Grüne/ZG) sprach von einer «Weichspüler-Revision».

Auf der anderen Seite des Rates warnte Andreas Glarner (SVP/AG) vor einer «Bevormundungspolitik», bei der der Bevölkerung schrittweise alles verboten werde. «Der Jugendschutz darf nicht als Vorwand dienen für ein generelles Werbeverbot für legale Tabakprodukte», gab auch Regine Sauter (FDP/ZH) zu bedenken.

Die Mitte-Fraktion und die Grünliberalen sind gespalten. Christian Lohr (Mitte/TG) plädierte dafür, das Geschäft «so zu Ende zu bringen, dass wir es umsetzen können». Es gehe darum den Jugendschutz gezielt zu stärken und gleichzeitig das freiheitliche Wirken im wirtschaftlichen Bereich nicht zu verhindern. «Die Güterabwägung ist nicht immer ganz einfach, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). (sda/cbe)



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