26.09.2019

Tabakproduktegesetz

Verbot von Zigarettenwerbung in Zeitungen

Der Ständerat sagt Ja zu verschiedenen Werbe- und Verkaufsverboten für Tabakprodukte. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Tabakproduktegesetz: Verbot von Zigarettenwerbung in Zeitungen
Ausgeraucht: Nach dem Willen des Ständerats soll Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften und Online verboten werden. (Bild: Pixabay)

Der Ständerat will den Umgang mit Tabakprodukten restriktiver regeln. Er hat ein Gesetz verabschiedet, das zusätzliche Werbeverbote für Zigaretten in der Presse und im Internet vorsieht. Zudem dürfen keine Tabakprodukte an Minderjährige mehr verkauft werden.

Studiert man die Übersicht über die geplanten Änderungen im Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, so stechen verschiedene weitere Punkte hervor. So soll es nach Ansicht des Ständerats künftig nicht mehr erlaubt sein, Gratismuster zur Promotion von Tabakerzeugnissen abzugeben. Ebenfalls verboten werden soll das Sponsoring von internationalen Anlässen durch die Tabakindustrie.

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Konkret will der Ständerat ins Gesetz schreiben, dass bei von Bund, Kantonen und Gemeinden organisierten Veranstaltungen und Tätigkeiten kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf. Vor kurzem war Aussenminister Ignazio Cassis in die Kritik geraten, weil am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai ein Zigarettenhersteller als Sponsor vorgesehen war. Das Aussendepartement verzichtete schliesslich auf die Gelder des Tabakmultis.

Der Ständerat geht mit seinem Entscheiden weiter als das geltende Recht und der Bundesrat. Heute ist Werbung für Tabakprodukte nur in Radio und Fernsehen verboten. Zudem ist es untersagt, schädliche Produkte zu bewerben, die sich speziell an Jugendliche richten. Auch die kostenlose Abgabe von Werbeprodukten an Jugendliche ist nicht erlaubt. All diese Verbote sind zurzeit im Bundesgesetz über Lebensmittel geregelt und werden künftig ins neue Tabakproduktegesetz integriert.

Etwas wirtschaftsfreundlicher

Eine erste Verschärfung des Umgangs mit Tabakprodukten war vor drei Jahren im Parlament gescheitert. Damals schlug der Bundesrat neben den nun vom Ständerat beschlossenen Massnahmen weitere Regulierungen für die Zigarettenlobby vor, beispielsweise ein Verbot von Plakatwerbung oder von Werbespots im Kino. Verschiedene Kantone kennen solche Verbote bereits, auf Bundesebene ist das Thema aber vorerst vom Tisch.

Teilweise erlaubt bleiben sollen Rabatte bei Tabakprodukten. Legal ist zudem weiterhin der Direktverkauf durch Hostessen, Massenmailings an Erwachsene, Werbung an Verkaufsstellen und auf Gebrauchsartikeln sowie das Sponsoring von nationalen Anlässen. Letzteres ist bislang nur in den Kantonen Solothurn und Wallis verboten.

Schliesslich sorgt das neue Tabakproduktegesetz, dafür, dass die Tabakindustrie verpflichtet wird, ihre Werbeausgaben zu deklarieren sowie erlaubte Werbung mit einem Warnhinweis zu versehen. Heute ist dies freiwillig.

Initiative im Nacken

In der Gesamtabstimmung am Donnerstag fand die Vorlage im Ständerat eine deutliche Mehrheit von 32 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Die breite Unterstützung in der kleinen Kammer ist zumindest ein Indiz dafür, dass das vom Bundesrat überarbeitete und vom Ständerat noch einmal verschärfte Gesetz auch dort Anklang finden könnte.

Die Mehrheit in der kleinen Kammer lobte die klare Fokussierung auf den Schutz von Minderjährigen. Dies sei im ersten Entwurf noch nicht der Fall gewesen, lautete der Tenor der bürgerlichen Kräfte im Ständerat. Diese hatten das Geschäft im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen.

Ebenfalls gewirkt haben dürfte die eben erst eingereichte Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Das von der Ratslinken unterstützte Volksbegehren fordert ein Verbot jeglicher Werbung, die Minderjährige erreichen kann. (sda/eh)


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