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Bundesrichter als Pitch-Gremium?

Es war ein Hammer, was am Freitag in Lausanne kommuniziert wurde: Das Bundesgericht stützt das Verbot kommerzieller Plakatwerbung der Genfer Gemeinde Vernier: Wenn Plakatwerbung verboten werde (auch solche auf privatem Grund), sei das kein wirtschaftspolitischer Eingriff, sondern ziele vielmehr darauf ab, «visuelle Verschmutzung zu bekämpfen», und gebe der Bevölkerung die Möglichkeit, sich «unerwünschter Werbung zu entziehen». Dies sei eine «umwelt- und sozialpolitische Zielsetzung» und liege «im öffentlichen Interesse» (persoenlich.com berichtete).

Mit diesem unverständlichen Entscheid spielt das Bundesgericht nicht nur den vielerorts aufkommenden Zensur- und Erziehungsgelüsten des Staates in die Hände, sondern gebärt sich auch als politisches und erzieherisches Gremium. Über welche Kompetenzen verfügen die Lausanner Richterinnen und Richter, um zu beurteilen, was eine «visuelle Verschmutzung» ist? Versteht sich das Richter-Gremium gar als Pitch-Gremium, um zu werten, was im öffentlich einsehbaren Raum toleriert werden kann? Und: Würden sie diese Kriterien auch bei Bauten, Kunstwerken oder Graffitis anwenden, wenn jemand fragen würde?

Die vernünftigen Argumente gegen Werbeverbote, speziell gegen das Verbot von Aussenwerbung, verhallen nicht nur in Lausanne ungehört, auch Städte wie Genf, Bern und Zürich werkeln munter an einem Ausbau ihrer Verbotspolitik weiter. Weder die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aussenwerbung (Steuereinnahmen) noch der Wert als preisgünstiges und effizientes Medium für KMU oder der grosse Stellenwert für Kultur und Politik scheinen bei den urbanen Verbotspolitikerinnen und -politikern zu verfangen. Auch dass das Plakat als stilles und unaufdringliches Medium bei 70 Prozent der Schweizerinnen und Schweizern geschätzt wird und einen sehr guten CO2-Footprint hat, scheint nicht zu interessieren.

Das Hauptargument ist indes ein anderes: Was legal ist, soll auch legal beworben werden dürfen. Hierhin aber zielt die Werbeverbotsstrategie: Das übernächste Ziel nach dem Werbeverbot ist das Produkteverbot. Dass sich unsere Branche hier wehren muss, ist klar. Aber der Aufschrei sollte alle freiheitsliebenden und liberalen Kreise erfassen, die nicht wollen, dass eine Behörde uns heute vorschreibt, welche Werbung wir sehen sollen, und morgen Produkte verbieten will. Wehret den Anfängen!



Andreas Hugi ist Präsident von Leading Swiss Agencies (LSA).

Unsere Kolumnistinnen und Kolumnisten vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

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KOMMENTARE

AWS, Aussenwerbung Schweiz
10.07.2024 14:11 Uhr
Wir laden ein, die Studie der PwC-Schweiz zum volkswirtschaftlichen Beitrag der Schweizer Aussenwerbung zu konsultieren. Dort erfährt man unter vielem anderen, dass 63% aller Aussenwerbekunden KMU’s sind und ein signifikanter Teil des Bruttoumsatzes mit diesen kleineren und mittleren Unternehmungen sowie auch gemeinwohlorientierten Organisationen erwirtschaftet wird. Übrigens gehören Spendenaufrufe von Non-Profit-Organisationen auch in die Kategorie «Kommerzielle Aussenwerbung» und haben nichts mit «Politik» und «Kultur» zu tun. Diese gemeinwohlinteressierten Organisationen erhalten ausserdem Jahr für Jahr rund 47 Mio. Franken an kostenlosem Plakatvolumen von den Aussenwerbeunternehmen. Zudem fliessen von jedem Franken Bruttoumsatz, welche in die Aussenwerbung investiert werden, 60 Rappen zurück an die öffentliche Hand das nützt der gesamten Bevölkerung. Dabei konnten besonders lokale Akteure wie Städte und Gemeinden profitieren. Beispielsweise stellt sie mit ihren Leistungen die Infrastruktur für wichtige gesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung, wie beispielsweise für Wahlen und Abstimmungen, Notfall- und Krisenkommunikation, Aufklärungskampagnen, Wohltätigkeit und Kultur. Und als «one-to-many»-Medium ist Aussenwerbung – ob in analoger oder digitaler Form – im Vergleich zu allen Werbemedien bei der CO2-Effizienz absolut führend. Und dass analoge und digitale Plakate – sowohl absolut wie auch bezüglich 1000-Kontakt-Preise – günstig sind, erfährt und weiss man nach der ersten Lektion einer jeden Mediaplaner-Ausbildung. Quelle: https://www.aussenwerbung-schweiz.ch/fileadmin/user_upload/Studie_zum_volkswirtschaftlichen_Beitrag_der_Schweizer_Aussenwerbung_2022__DE.pdf
Christian Hänggi
08.07.2024 15:14 Uhr
Ach, Ueli Custer, diese Leier höre ich auch schon seit Jahrzehnten. Sie wird immer dann in Anschlag gebracht, wenn man auf sachliche Argumente keine Antwort mehr hat. Unsere Städte sind nicht wegen den kommerziellen Werbebotschaften bunt, sondern wegen den Fassaden, Kleidern, Schaufenstern, Bäumen, dem Gewusel von Menschen, Trams, Autos, Velos usw. Wenn etwas die Stadt langweilig und öde macht, dann diese Werbeplakate und Bildschirme, die auf der ganzen Welt gleich aussehen und für die immergleichen globalisierten Geschäfte, Produkte und Dienstleistungen werben.
Ueli Custer
08.07.2024 08:22 Uhr
"Seit 40 Jahren dieselbe Meinung herunterzubeten" ist ein gutes Stichwort. Vor 40 Jahren sahen die Städte in Osteuropa so aus, wie das offenbar immer mehr der Wille der meist linken Stadtregierungen ist: Langweilig und öde. Aber den Linken ist ja die freie Marktwirtschaft sowieso ein Dorn im Auge. Wenn sie so weitermachen, landen wir in der Planwirtschaft. Und die hat ganz Osteuropa in den Abgrund geritten.
Christian Hänggi
07.07.2024 09:34 Uhr
Andreas Hugis Argumente sind eben nicht "vernünftige Argumente gegen Werbeverbote", sondern lediglich die schlecht informierte Meinung der Werbeindustrie. (1) Es geht nicht um die "Zensur- und Erziehungsgelüste des Staates". In Genf, Vernier, Zürich, Bern hat der demokratische Souverän, entweder als Parlament oder als Stimmvolk, über ihren ureigenen öffentlichen Raum entschieden. Wer das nicht akzeptiert, ist undemokratisch. (2) Es ist sehr klar, welcher private Grund vom öffentlichen Grund aus einsehbar ist. Genf kennt diese Unterscheidung auf Gesetzesebene schon lange. (3) Bauten und Kunstwerke sind eine komplett andere Kategorie, die nichts mit dem Thema damit zu tun haben. Graffiti sind immer schon verboten gewesen. (4) Am Ende sind es immer die Konsumentinnen und die Bürger in Personalunion, die für Werbung bezahlen. Und am Ende fliesst immer weniger Geld ans Gemeinwesen zurück, als dafür bezahlt wurde. (5) KMU spielen eine vernachlässigbare Rolle in der Aussenwerbung. Sie machen lediglich etwa 3,5% der Werbung in diesem Medium aus. Dabei gehen sie weitgehend unter, weil es zu viel Werbung für Grossunternehmen gibt. Wenn man die wahren Tausenderkontaktpreise anschaut, zumindest bei den Werbescreens, und bedenkt, dass KMU immer kleine Kampagnen fahren, dann ist das Medium weder effizient noch kostengünstig. (6) Der Stellenwert von Aussenwerbung für Kultur und Politik wird im Bundesgerichtsurteil und in allen demokratisch beschlossenen Werberegulierungen explizit berücksichtigt. (7) Der CO2-Footprint von Plakaten ist nicht schlecht. Was aber momentan passiert, ist, dass alle analogen Plakate durch stromfressende Screens mit katastrophalem CO2-Footprint ersetzt werden. Es wird Zeit, dass die Werbebranche sachlich und zeitgemäss argumentiert, anstatt seit vierzig Jahren dieselben Meinungen herunterzubeten.
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