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Presserat: Ein Hund, der auf einem Ohr hört, ist taub

Der Presserat hat erneut zwei Beschwerden mittels nicht nachvollziehbarer Begründungen abgeschmettert und damit fehlbare Medienschaffende vor Rügen bewahrt. Dies stärkt weder die Qualität des Journalismus noch das Vertrauen in den Presserat – dieser sollte das Korsett der Selbstregulierung endlich abwerfen.

Im Verfahren 11/2026 kritisierte ein Beschwerdeführer unter anderem die Behauptung einer Journalistin, wonach «rund 10 Prozent aller Dalmatiner taub geboren» würden. Diese Rate liege bei ca. 2 Prozent, monierte der Beschwerdeführer gestützt auf ihm vorliegende Daten. Die Redaktion entgegnete, die 2 Prozent seien irreführend, da diese sich nur auf Fälle beidseitiger Taubheit beziehe. Unter Taubheit versteht man jedoch das vollkommene Fehlen des Hörempfindens. Eine Redaktion, die insinuiert, ein Hund mit zwei Ohren, der auf einem hört, sei taub, begeht ihrerseits eine Irreführung. Der Presserat schreibt zu diesen unterschiedlichen Definitionen von Taubheit: «Da es im vorliegenden Artikel um durch Zucht verursachte körperliche Leiden geht, ist es legitim, einseitige und beidseitige Taubheitsrate zusammenzufassen.» Der Presserat erachtet damit eine unzutreffende Definition von Taubheit als zulässig, weil es im Artikel ja genau um dieses Thema gehe. Mit dieser sinnentleerten Begründung wurde die Beschwerde gänzlich abgeschmettert, anstatt sie wenigstens in einem Punkt gutzuheissen.

Auch in der Stellungnahme 9/2026, welche die Beschwerde im Hauptpunkt zu Recht ablehnte, verstieg sich der Presserat in Widersprüche und bewahrte die betroffene Redaktion vor einer Rüge. Er billigte eine inhaltliche und von einem Leserbriefschreiber nicht autorisierte Änderung seines Texts. Der Leser wollte darauf aufmerksam machen, dass ein Gross- resp. Staatsrat aus der Romandie während seiner Amtszeit schon mindestens drei Mal mit zu viel Alkohol am Steuer erwischt worden war und umschrieb dies mit dem Begriff «multi-récidive», was auf Deutsch «mehrfach rückfällig» bedeutet. Der verantwortliche Redaktor – übrigens selber Mitglied des Presserats, aber für dieses Verfahren im Ausstand –, änderte diesen Begriff zu «récidive» ab, schwächte dadurch das dreifache Fehlverhalten des Politikers faktenwidrig in ein als zweifaches verstandenes ab. Ziffer 3 der «Erklärung» untersagt das Unterschlagen von Informationen und das Entstellen von Tatsachen und Meinungen. Um diese potenzielle Verletzung von Ziffer 3 nicht thematisieren zu müssen, behauptete der Presserat kurzerhand, Ziffer 3 betreffe Leserbriefe nicht. Richtlinie 5.2 des Presserates stipuliert jedoch unzweideutig: «Die berufsethischen Normen gelten auch für die Veröffentlichung von Leserbriefen und Online-Kommentaren.»

Dass der Presserat kreative Begründungen aus dem Hut zaubert, um schwarze Schafe in ein weisses Gewand zu kleiden, ist nicht neu: Als im Lead eines Artikels stand, «Dutzende Frauen» würden jährlich von ihren Männern getötet, obwohl es im Zehnjahresverlauf durchschnittlich knapp 19 waren, wollte der Presserat darin keinen Verstoss gegen die Wahrheitspflicht sehen. Er wischte die Beschwerde mit der Begründung vom Tisch, die Differenz zwischen 19 und 24 sei gering, das könne man als «handwerklichen Fehler» durchgehen lassen (21/2022). Und als eine Journalistin einen ehemaligen Nationalrat explizit als «Wiederholungssexualstraftäter» bezeichnete, obwohl es nur eine einzige Verurteilung wegen eines Sexualdelikts gab, sah der Presserat die Wahrheitspflicht ebenso wenig verletzt. Die Journalistin hätte lediglich die «Grenze zur Falschdarstellung ausgereizt», man müsse den Begriff polemisch verstehen (20/2025).

Die erwähnten Stellungnahmen reihen sich ein in viele weitere (4/2026, 23/2025, 12/2025, 54/2024, 42/2024, 41/2023, 48/2022, 73/2020), bei deren genauer Lektüre sich der Verdacht erhärtet, dass dieses Selbstregulierungsorgan sich zwar Regulierung und Unabhängigkeit auf die Fahne schreibt, sich jedoch zu oft in Selbstverteidigung übt, indem Fehlleistungen von Akteuren der Trägerorganisationen unter den Tisch geschrieben werden. Dieser Schutzreflex ist menschlich und nachvollziehbar, förderlich für die Qualität des Journalismus ist er nicht, im Gegenteil.

Wenn die Aufgabe der Medien zugunsten einer demokratischen Öffentlichkeit darin besteht, die Mächtigen zu kontrollieren, wer soll denn im Gegenzug diese Macht und das Verhalten von Medienschaffenden begutachten, wenn nicht Vertreter jener Öffentlichkeit, die diese Medien konsumieren und mitfinanzieren?

Auch bezüglich Effizienz besteht dringender Reformbedarf: Im Jahr 2025 gingen 178 Beschwerden ein, 162 waren Ende Jahr noch hängig. Die Wartefrist zwischen Eingabe einer Beschwerde und einer Stellungnahme beträgt aktuell durchschnittlich 542 Tage. Dass Stellungnahmen zu Medienbeiträgen, die vor anderthalb Jahren aktuell waren, heute kaum noch interessieren und entsprechend auch redaktionsintern kaum Wirkung zu entfalten vermögen, die Arbeit des Presserates also mehrheitlich in der Bedeutungslosigkeit verpufft, versteht sich von selbst.

Der vor 49 Jahren eingesetzte Presserat sollte für sein 50-jähriges Bestehen 2027 einen Neustart wagen: Primär öffentlich finanziert, personell breiter abgestützt und die Abläufe auf eine Effizienz getrimmt, die Stellungnahmen nicht zur Farce verkommen lassen.



Christoph Schütz betreibt ein Atelier für visuelle Kommunikation, hat in Fribourg Medienwissenschaften studiert und publiziert zu urheber- und medienrechtlichen Themen.

Unsere Kolumnistinnen und Kolumnisten vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

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KOMMENTARE

Susanna Tinguely-Zosso
19.05.2026 20:18 Uhr
Nach 50 Jahren ist ein Neustart kein radikaler Schritt, sondern eine längst überfällige Notwendigkeit. Der Vorschlag greift genau den richtigen Impuls auf.