Die Chefin sah mit dem Urteil grosses Unheil aufziehen. «Ein fataler Schlag für den freien Journalismus», stand Anfang 2025 über einer Stellungnahme von Ladina Heimgartner. Im Text schrieb die CEO von Ringier Medien Schweiz: «Dieses Urteil gefährdet die Medienfreiheit in unserem Land.» Zu dieser Einschätzung kam sie wegen eines Entscheids des Zuger Kantonsgerichts. Dieser verpflichtete den Ringier-Konzern, den mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielten Gewinn in der Höhe von 309’000 Franken herauszugeben. Ein Novum in der Schweiz. Geklagt hatte Jolanda Spiess-Hegglin. Blick hatte gegen die frühere Zuger Kantonsrätin ab Dezember 2014 eine Kampagne unter der Gürtellinie gefahren.
In der Gewinnherausgabe im Allgemeinen und der Höhe des gerichtlich festgesetzten Betrags im Speziellen sah Ladina Heimgartner damals noch das Potenzial für eine Gängelung der Medien. «Journalistinnen und Journalisten werden unter diesen Vorzeichen das ‹Risiko› einer personenbezogenen Berichterstattung kaum mehr eingehen wollen.» Eineinhalb Jahre später liest man nichts mehr davon – obwohl ein Gericht die Gewinnherausgabe bestätigt und lediglich den Betrag nach unten korrigiert hat. Nach dem jüngst ergangenen zweitinstanzlichen Urteil muss Ringier weiterhin 140’000 Franken Gewinn herausrücken, den das Unternehmen aufgrund einer persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung erzielt hatte (persoenlich.com berichtete). Das ist zwar weniger als die Hälfte des im ersten Urteil festgesetzten Betrags, aber immer noch viel Geld.
Anders als vor eineinhalb Jahren «begrüsst» Ringier dieses Urteil. Kein Wort mehr zu einer möglichen Bedrohung der Medienfreiheit. Zwar hält das Medienunternehmen den Betrag weiterhin für «deutlich höher als der effektiv erzielte Gewinn», aber rhetorisch hat Ringier abgerüstet. Das ist besser so. Denn die Gewinnherausgabe an sich ist fest im Schweizer Recht verankert. Kommt dazu, dass das Bundesgericht – wenn Ringier das Urteil weiterzieht – ohnehin nicht mehr nachrechnet, sondern nur prüft, ob das Obergericht das Recht richtig angewendet hat. Dass der Betrag dadurch sinkt, ist unwahrscheinlich. Eine solche Gewinnschätzung kippt das Bundesgericht nur ausnahmsweise, und selbst dann ginge der Fall bloss zurück nach Zug.
Nick Lüthi ist Redaktor von persoenlich.com



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Gewinnherausgabe: Ringier rüstet rhetorisch ab