11.03.2014

Bundesgericht

Beratungen werden nicht im Internet übertragen

Die Mehrheit fand, es bestehe genügend Transparenz.

Beratungen des Bundesgerichts in Lausanne werden nicht direkt und live im Internet übertragen. Der Nationalrat lehnte am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Ständerat mit 130 zu 38 Stimmen ab.

Die Mehrheit seiner Rechtskommission fand, es bestehe genügend Transparenz über die Beratungen am Bundesgericht. Nur 1 Prozent aller Entscheide werde überhaupt öffentlich beraten, sagte Sprecher Alec von Graffenried (Grüne/BE). Ohne Einführung und Informationen würden diese Übertragungen nur wenige Menschen interessieren.
 
Daniel Jositsch (SP/ZH) hielt dagegen, dass Transparenz nicht nur gegeben sei, wenn sich Millionen Menschen informierten, sondern grundsätzlich dann, wenn sie möglich sei. Auch dem Parlament dürften die Bürger ja via Internet beim Gesetze schreiben zusehen und zuhören. Entscheide würden so verständlicher gemacht.
 
Auf die Nachfrage von Bernhard Guhl (GLP/AG), wie er mit der Anonymisierung von Namen umgehen würde, sagte Jositsch, dass in öffentlichen Beratungen in Lausanne ja ebenfalls Publikum anwesend sein dürfe. "Dieses organisatorische Problem liesse sich lösen."
 
Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, dass wegen der tiefen Zahl mündlicher Beratungen die Transparenz nicht wesentlich erhöht würde. Könnten Internetnutzer zudem Beratungen aufzeichnen und verbreiten, könne dies dazu führen, dass Richter nur noch ausformulierte Texte vorläsen oder noch weniger mündliche Beratungen durchführten.
 
Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) hatte gefordert, dass die mündlichen Beratungen am Bundesgericht über Web-TV jedermann zugänglich gemacht würden. Wie die höchsten Richter zu ihren Entscheiden fänden, sei nur wenigen zugänglich. Interessierte könnten in der Regel nicht nach Lausanne reisen, um öffentliche Beratungen mitzuverfolgen. (sda)

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