24.04.2022

Lex Netflix

Gegner gelangen ans Bundesgericht

Das Ziel: Das Gericht soll den Bund zwingen, eine korrigierte Fassung des Abstimmungsbüchleins zu verschicken.
Lex Netflix: Gegner gelangen ans Bundesgericht
Am 15. Mai 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Filmgesetzes ab. (Bild: admin.ch)

Die Gegner des neuen Filmgesetzes haben beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde eingereicht. Sie finden die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes irreführend, wie die SonntagsZeitung berichtet.

Bereits jetzt musste die Bundeskanzlei die Abstimmungsunterlagen nachbessern (persoenlich.com berichtete). Die korrigierten PDF-Versionen wurden online aufgeschaltet. Doch die Gegner sind damit nicht zufrieden.

Die Richter sollen den Bund nun zwingen, eine korrigierte Fassung des Abstimmungsbüchleins zu verschicken. Für den Fall, dass eine Korrektur vor der Abstimmung nicht mehr möglich ist, fordert das Referendumskomitee eine Wiederholung der Abstimmung.

Die Prognosen zur Abstimmung deuten auf ein knappes Resultat hin. (pd/cbe)


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