01.06.2022

Öffentlichkeitsgesetz.ch

Neue Datenbank mit 100 Antworten

Anhand von Praxisfragen gibt es neu eine kompakte Übersicht zum Öffentlichkeitsgesetz des Bundes.

Medienschaffende wenden sich an die sogenannte Jusline von Öffentlichkeitsgegsetz.ch, wenn sie mit ihrem Zugangsgesuch von einer Behörde abgewiesen wurden. Oft mehrmals pro Woche berät die Transparenzplattform Zugangsgesuchstellende kostenlos, wie es in einer Mitteilung heisst. Jetzt habe Öffentlicheitsgesetz.ch das gesammelte Wissen in eine Datenbank gepackt. Sie gibt anhand von über hundert Praxisfragen eine kompakte Übersicht zur Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetz des Bundes, heisst es.

Wie kriege ich ein Dokument einer Behörde, die dem Öffentlichkeitsgesetz nicht unterstellt ist? Bekomme ich ein «geheim» klassifiziertes Dokument heraus? Welche Angaben muss ein Gesuch enthalten? Über hundert solcher Fragen beantworten die Transparenzplattform in dieser Anwendung. In den Antworten verlinkt sind einschlägige Passagen aus Gesetzeskommentaren, zentralen Urteilen und den internen Umsetzungsrichtlinien der Bundesverwaltung.

Die Datenbank lässt sich laut Mitteilung nach einzelnen Paragrafen des Gesetzes und der Verordnung und zudem nach Fragekategorien und Schlagworten filtern und ist mit einer Volltextsuche ausgestattet. In «Tipps und Tricks» werden 15 methodische Ratschläge weitergeben, zum Beispiel, dass es sich lohnen kann, mit einem Amt vor einem Gesuch über den Zugang zu verhandeln.

Die Realisierung der Datenbank war durch die finanzielle Unterstützung der Basler Stiftung für Medienvielfalt möglich. Die Übersetzung der Datenbank konnte dank eines Beitrags der Walter- und Ambrosina Oertli-Stiftung umgesetzt werden. (pd/cbe)



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