13.03.2009

Cyberkriminalität

Bundesrat will Europaratskonvention umsetzen

Vertragsstaaten müssen Kinderpornografie im Internet bestrafen.

Die Schweiz will die grenzüberschreitende Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität verbessern. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung zur Umsetzung einer Europaratskonvention eröffnet. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Gesetze den Herausforderungen durch die neuen Informationstechnologien anzupassen. Die Schweiz erfülle die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit.

Die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. Es verpflichtet dazu, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten per Computer oder das Eindringen in ein Computersystem unter Strafe zu stellen.

Die Vertragstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen. Die Konvention regelt ferner, wie in der Strafuntersuchung Beweise in Form von elektronischen Daten erhoben und gesichert werden. Schliesslich will die Konvention die internationale Zusammenarbeit verbessern.

Der Bundesrat schlägt eine Ausweitung des Straftatbestandes des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage ("Hacking") vor. Demnach sollen bereits das Zugänglichmachen von Passwörtern und Programmen unter Strafe gestellt werden. Ferner fordert die Konvention die Schaffung einer Kontaktstelle, die rund um die Uhr zur Verfügung steht. (sda)


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