21.05.2008

Urheberrecht

Gesetze ans Internetzeitalter angepasst

Interpreten bestimmen über Verbreitung mit.

Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln im Urheberrecht. Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Gesetz auf dieses Datum in Kraft zu setzen. Mit den Änderungen wird das Urheberrecht ans Internetzeitalter angepasst. Neben den Urhebern können neu auch Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen bestimmen, ob und wie ihre Werke und Leistungen über das Internet verbreitet werden dürfen. Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

Das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Verboten ist jedoch, technische Schutzmassnahmen wie digitale Kopier- und Zugangssperren zu umgehen. Um die Wirkung von technischen Schutzmassnahmen zu analysieren, wird eine Beobachtungsstelle geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Probleme zu orten und durch Vermittlung einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilte.

Sollte sich herausstellen, dass dies nicht zum Ziel führt, will der Bundesrat der Beobachtungsstelle die Kompetenz einräumen, konkrete Massnahmen zu verfügen. Die Beobachtungsstelle wird im Institut für Geistiges Eigentum angesiedelt. Zum Leiter hat der Bundesrat den Urheberrechtsspezialisten Carlo Govoni gewählt. (sda)


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