17.04.2009

The Pirate Bay

Haft für Betreiber von Internet-Tauschbörse

International wegweisender Prozess.

Vier Betreiber der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay müssen wegen Verletzung des Urheberrechts für jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm. Ausserdem müssen die Verurteilten umgerechnet rund 4,1 Millionen Franken Schadenersatz zahlen.

Über die Internetserver von "Pirate Bay" konnten Nutzer kostenlos Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen tauschen und herunterladen. Dagegen hatten unter anderen die schwedischen Schriftsteller Henning Mankell und Per Olov Enquist geklagt.

Der Ausgang des Prozesses in Schweden gilt als international wegweisend, da "Pirate Bay" die weltweit grösste Tauschbörse dieser Art ist. Der Dienst hat nach eigenen Angaben 22 Millionen Nutzer und ist in 34 Sprachen verfügbar. Pirate Bay speichert nach eigenen Angaben zwar selbst keine Songs, Filme oder Computerspiele, hilft seinen Mitgliedern aber bei der Suche nach dem gewünschten Material, das dann von anderen Nutzern heruntergeladen werden kann.

Das Gericht stufte den Internet-Betreiber als "kommerzielles" und "organisiertes" Unternehmen ein, "Pirate Bay" hatte sich selbst als gemeinnützig bezeichnet. (sda)


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