01.11.2023

Arbeitszeit

Keine weitere Flexibilisierung für Start-ups

Der Bundesrat lehnt einen Gesetzesentwurf für mehr Arbeitszeit-Flexibilität beim Personal von Start-ups ab. Für ihn ist dieser von der Wirtschaftskommission des Nationalrats ausgearbeitete Entwurf unausgereift und nicht mehrheitstauglich.
Arbeitszeit: Keine weitere Flexibilisierung für Start-ups
Bereits heute dürfen Start-ups ihr Personal in einer Zeitspanne von bis zu 17 Stunden am Tag einsetzen. Weitergehende Flexibilisierung lehnt der Bundesrat ab. (Bild: Unsplash/Annie Spratt)

Prüfenswert wäre, ob nicht auch für Start-ups eine passende Ausnahmeregelung zu den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften geschaffen werden könnte, wie dies für andere Betriebsarten geschaffen worden sei, und dies auf Verordnungsstufe. Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Das Parlament solle daher nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten.

Vorschläge von FDP-Nationalrat Marcel Dobler

Im November 2022 hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrats den Gesetzesentwurf in eine Vernehmlassung gegeben. Die Vorschläge im Entwurf gehen auf eine parlamentarische Initiative des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler zurück.

Konkret schlägt die Kommission vor, dass Mitarbeitende, die finanziell am Jungunternehmen beteiligt sind, bis zu fünf Jahre nach dessen Gründung vom Arbeitsgesetz ausgenommen sein sollen. Damit sollten solche Leute beim Aufbau von Jungunternehmen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit erhalten.

Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sollen aber dennoch auch bei ihnen anwendbar bleiben. Laut Bundesrat war der Vorschlag in der Vernehmlassung umstritten. Es gebe zahlreiche Minderheitsanträge für die weitere parlamentarische Debatte.

Bundesrat hat im Juli schon gehandelt

Anfang Juli dieses Jahres setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, gemäss welcher Arbeitnehmende in bestimmten Betrieben künftig innerhalb einer Zeitspanne von 17 Stunden am Tag eingesetzt werden. Betroffen sind vor allem Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie mit globalen Projekten. Ferner geht es um Dienstleistungsbetriebe, die in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand oder Steuerberatung tätig sind. Diese Flexibilität sei besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, schrieb der Bundesrat im Mai dazu. Diese Änderung der Verordnung ging auf eine parlamentarische Initiative des früheren Luzerner Ständerats Konrad Graber zurück. (sda/nil)


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