11.01.2008

Günter Jauch

Rechtstreit mit "Berliner Morgenpost" verloren

Gericht weist zwei Klagen ab.

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat heute zwei Klagen des TV-Moderators Günter Jauch über jeweils 130'000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH abgewiesen. Jauch hatte mit den Klagen entgangene Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der "Berliner Morgenpost" und der Berliner Lokalausgabe der "WELT" geltend gemacht, das ihn beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt.

Nach Jauchs Auffassung habe eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgelegen. Dagegen machte das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass an der Hochzeit aufgrund der anwesenden Prominenz und des Ortes ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehe. Gegen das Urteil kann Günter Jauch Berufung einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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