27.09.2007

Urheberrecht

Revision unter Dach

Heikler Interessenausgleich findet Mehrheit.

Das Urheberrecht wird ans Internetzeitalter angepasst. Bei der Revision hat der Ständerat am Donnerstag die letzten Differenzen ausgeräumt. Mit wenigen Änderungen übernimmt das Parlament damit den zwischen den verschiedenen Interessengrupen ausgehandelten Kompromiss. Justizminister Christoph Blocher zeigte sich denn auch zuversichtlich, dass das Gesetz ohne Referendum durchkommen werde.

Sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat musste er mehrmals mahnen, den heiklen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Interpreten, Konsumenten, Produzenten und gewerblichen Nutzern nicht zu gefährden. Alle Anträge, die das Gleichgewicht zu Gunsten einer Gruppe verschoben hätten, fanden schliesslich keine Mehrheit.

Zu den zentralen Punkten der Revision gehört, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Das neue Recht enthält aber ein Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz billigten die Räte auch den Bundesbeschluss zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum. (sda)


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