07.04.2009

"Manhunt 2"

Strafanzeige gegen Schweizer Game-Händler

SP-Grossrat stört sich an Gewaltdarstellung.

Schweizer Anbieter des Killer-Games "Manhunt 2" müssen sich möglicherweise vor dem Richter verantworten. Wegen der exzessiven Gewaltszenen in dem Computerspiel hat der Berner SP-Grossrat Roland Näf Strafanzeige eingereicht.

Diese wird nun vom Untersuchungsrichteramt Bern-Mittelland geprüft, wie die Behörde am Dienstag Medienberichte bestätigte. Näf selber ist zuversichtlich, dass es zu einem Strafverfahren kommt. In "Manhunt 2" werde eine neue Stufe von Gewalttätigkeit erreicht. "Da sind folterähnliche Szenen und grausame Gewalt zu sehen", sagte der Kantonsparlamentarier auf Anfrage.

Damit verstosse das Spiel gegen den Brutalo-Artikel des Strafgesetzbuches, der brutale Gewaltdarstellungen verbietet. Mit Gefängnis und Busse bedroht ist auch, wer Killer-Games mit verbotenen Gewaltszenen in der Schweiz einführt und verkauft. Näf hat nach eigenen Angaben zwar nur gegen fünf Anbieter Strafanzeige eingereicht, darunter Citydisc und Digitec.ch. Weil es sich aber um ein Offizialdelikt handelt, müssen alle Händler mit einem Verfahren rechnen.

Verbote und Zensur

In Deutschland, Irland, Australien und Neuseeland ist das Spiel verboten. In den USA und Grossbritannien wurde es nur in einer zensurierten Fassung zugelassen. In der Schweiz dagegen gibt es keine Zensurbehörde, die die Unbedenklichkeit von Spielen vor der Marktzulassung überprüft.

Für den Jugendschutz sorgt die Branche selber: Die in der Swiss Interactive Entertainment Association (SIEA) zusammengeschlossenen Hersteller, Händler und Importeure geben gestützt auf einen "Code of Conduct" Altersempfehlungen heraus. Als "Manhunt 2" 2007 auf den Markt kam, distanzierte sich der Verband vom Spiel und empfahl es nicht zum Verkauf. Genützt hat dies offenbar nichts: In der für den US-Markt abgeänderten Fassung ist das Game seit Ende 2008 in der Schweiz für über 18-Jährige trotzdem erhältlich.

Näf hatte bereits gegen Händler des Spiels "Stranglehold" Strafanzeige eingereicht. Der angeklagte Chef einer Mediamarkt-Filiale war im Juni 2008 im schweizweit ersten Prozess gegen den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen von einer Berner Einzelrichterin freigesprochen worden. (sda)


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