15.10.2008

Bern

Verfahren gegen PNOS wegen Verunglimpfung von Miss Schweiz

Als "Geschwür" bezeichnet.

Ein Berner Richter hat gegen einen Vertreter der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) ein Verfahren wegen allfälliger Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm eingeleitet. Grund: Er verunglimpfe auf dem Internet die amtierende Miss Schweiz.

Auf der Webseite der PNOS-Sektion Langenthal BE heisst es, die neue Miss Schweiz, Whitney Toyloy, und die zweitplatzierte Rekha Datta repräsentierten wegen ihrer multikulturellen Herkunft nicht die Schweiz. Genau: "Nein, sie verkörpern nur das Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft bereits am Auffressen ist". Whitney Toyloy sei eine Miss Multikulti, schreibt der Vorsitzende der Langenthaler Sektion, Dominic Lüthard.

Ein Sprecher des Untersuchungsrichteramts Emmental-Oberaargau in Burgdorf BE erklärte nun am Mittwoch auf Anfrage, wegen dieser Aussagen sei von Amtes wegen ein Verfahren eröffnet worden. Kenntnis erhielt das Richteramt von den Aussagen aufgrund von Artikeln in der "Berner Zeitung" und "20 Minuten" vom Mittwoch.

PNOS-Mediensprecher Renato Bachmann bestätigte in beiden Zeitungen, dass die Partei den Text vor der Aufschaltung im Internet von einem Juristen überprüfen liess. Bis zu einem allfälligen richterlichen Entscheid bleibe er auf dem Internet. Die PNOS berufe sich auf die Meinungsfreiheit.


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