08.04.2003

Alkohol- und Tabakwerbung

Kanton Bern schränkt ein

Jugendschutz und Gesundheitsrisiken als Hauptargumente ins Feld geführt.

Im Kanton Bern wird Alkohol- und Tabakwerbung künftig eingeschränkt: Das Kantonsparlament hat am Dienstag -- gegen den Willen der Regierung -- nach engagierter Diskussion mit grossem Mehr drei entsprechende Motionen überwiesen. Die Vorstösse zielten auf eine Einschränkung von Alkohol- und Tabakwerbung auf öffentlichem und privatem Grund sowie an öffentlichen Gebäuden ab.

Die Vorstösse aus den Reihen der Grünen Freien Liste (GFL) sowie der EVP führten den Jugendschutz und Gesundheitsrisiken als Hauptargumente ins Feld. In der Schweiz sterben jährlich 8000 Menschen (13 Prozent aller Todesfälle) an den Folgen des Rauchens; 2500 bis 3000 Personen durch alkoholbedingte Krankheiten. Jeder fünfte Strassenverkehrsunfall mit Todesfolge ist alkoholbedingt.

Das Thema wurde im Parlament breit und engagiert diskutiert. Alle Redenerinnen und Redner verstanden sich in irgend einer Form als Fachmann auf dem Gebiet der Suchtmittel -- sei es als Winzer, Lehrer, Eltern, Wirtschaftsvertreter oder schlicht als ehemalige oder noch starke Raucher. Während die Links- und Mitteparteien praktisch geschlossen hinter dem Anliegen standen, zeigten sich die Bürgerlichen gespalten. Die Befürworter zeigten sich vor allem ob dem sinkenden Einstiegsalter jugendlicher Raucher und Alkoholkonsumenten besorgt. Die Gegner misstrauten der Kraft der Werbung als Jugendverführer sowie der vielen zitierten statistischen Zahlen.

Der Regierungsrat empfahl die Motionen zur Ablehnung, bestritt deren Anliegen aber nicht. Er ziehe eine Regelung auf Bundesebene vor, wo entsprechende Vorstösse hängig seien. Mit punktuellen Verboten sei mit einem Ausweichen auf noch zulässige Werbeträger zu rechnen, begründete die Exekutive ihre ablehnende Haltung.


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