05.02.2017

Israel-Plakate

Kein Verstoss gegen das Strafgesetz

Die Plakate der Organisation Palästina-Solidarität, die Ende 2016 im Zürcher Hauptbahnhof hingen, verstossen nicht gegen den Anti-Rassismus-Artikel.
Israel-Plakate: Kein Verstoss gegen das Strafgesetz
Dieses Plakat der Organisation Palästina-Solidarität sorgte für Aufregung. (Bild: Archiv)

Die Plakate, welche die Organisation Palästina-Solidarität Ende 2016 an mehreren Orten im Zürcher Hauptbahnhof aufhängen liess, verstossen nicht gegen den Anti-Rassimus-Artikel des Strafgesetzes. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Zürich. «Sie hat in diesem Fall am 27. Januar 2017 eine Nichtanhandnahme-Verfügung erlassen», sagt Sprecherin Corinne Bouvard der «NZZ am Sonntag» (Artikel online nicht verfügbar).

Die Verfügung sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Grundsätzlich kann diese mit einer Beschwerde beim Obergericht angefochten werden. Wegen der Israel-Plakate hatten im letzten Dezember mehrere Personen Strafanzeige erstattet (persoenlich.com berichtete). Diese würden den Anti-Rassismus-Artikel des Strafgesetzes verletzen, machten sie geltend. Im Artikel heisst es unter anderem:  «Wer öffentlich gegen… eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Auf den umstrittenen Plakaten war eine kniende Frau in einem Kleid mit der Aufschrift Europa zu sehen, welche die Füsse eines Mannes im Anzug küsste. Dieser glich dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu. Daneben stand unter anderem: «Unser Joker: Das schlechte Gewissen Europas.» Und: «Wir fordern von der EU und von der Schweiz Sanktionen gegen Israel.» (NZZaS/cbe)



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