24.08.2000

Schweineschutz nicht auf VBL-Bussen

Die VBL sind nicht verpflichtet, Tierschutz-Parolen auf ihren Bussen spazieren zu fahren. Das hat das Luzerner Verwaltungsgericht entschieden.

"Im Kanton Luzern leben mehr Schweine als Menschen – warum sehen wir sie nie?" Diese Frage hätte sich quer über die Flanke eines VBL-Busses ziehen sollen; jedenfalls, wenn es nach dem Willen des Luzerner Tierschützers Hans Palmers gegangen wäre. Wie die Neue Luzerner Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe schreibt, stellen die städtischen Verkehrsbetriebe ihre Fahrzeuge allerdings lieber für unumstrittenere Bemalungen zur Verfügung. Die wenigen Bus-"Exoten", die nicht im uniformen VBL-Design unterwegs sind, fahren für die "Neue Luzerner Zeitung", fürs Löwen-Center, für Versicherungen, Krankenkassen und andere Unternehmungen.

Eine rollende Schweineschutz-Parole hingegen wird es auch künftig nicht geben. Das hat das Luzerner Verwaltungsgericht als letzte einer ganzen Reihe von Instanzen entschieden. Begründung: Im Vertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft Luzern behielten sich die VBL ausdrücklich vor, Reklamen, die ihren Interessen oder der öffentlichen Ordnung widersprechen, nicht zu bewilligen. Ferner sei die Zulassung von Ganzbuswerbung "ohnehin nur als Ausnahme zu verstehen". Fazit: Ein Ausschluss politischer Werbung auf städtischen Bussen gereiche "dem Funktionieren der Demokratie keineswegs zum Schaden"; umso weniger bestehe ein Anspruch auf die Publikation tierschützerischer Inhalte. Mit anderen Worten: Eine diskriminierende Behandlung des Tierschützers, der sehr bald die Schützenhilfe des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) erhalten hatte, liege nicht vor; und schon gar keine Beschneidung der Meinungsäusserungsfreiheit oder jene "unhaltbare inhaltliche Zensur", die VgT-Präsident Erwin Kessler geltend macht.


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