Im Statutarische Teil der 78. Mitgliederversammlung der Schweizer Werbung SW vom Freitag in Lausanne gab es eine Statutenänderung abzusegnen: Die Mitglieder hiessen eine Änderung des Art. 17 gut, in welchem die Zusammensetzung des Vorstandes normiert ist. Neu können jetzt auch Delegierte einer Organisation der kommerziellen Kommunikation, welche nicht in den übrigen drei Mitgliedschaftsgruppen (Werbeauftraggeber, Werbeagentur, Werbemedium) vertreten sind, im Vorstand Einsitz nehmen. Diese Änderung war nötig geworden, weil mit dem Präsidenten des Schweizer Direkt Marketing Verbandes, Guido Wietlicbach, ein Vertreter einer bisher nicht im Katalog des Vorstandes enthaltenen Organisation aufgenommen werden sollte.