27.03.2001

UVEK

Von Eurocard gesponserte "Tagesschau"-Uhr verletzt Vorschriften

TV-Spot für Kirschstengeli weiterhin erlaubt.

Die von Eurocard gesponserte "Tagesschau"-Uhr verletzt die geltenden Sponsoringvorschriften. Hingegen verstösst ein Werbespot für Kirschstengeli nicht gegen das Alkoholwerbeverbot. Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat eine Beschwerde der SRG gegen eine Verfügung des BAKOM teilweise gutgeheissen.

Im Dezember 1998 hatte das UVEK grünes Licht für das Sponsoring der so genannten "Tagesschau"-Uhr gegeben. Sponsoren dürfen in der Zeitangabe unmittelbar vor den Nachrichten mit Billboards ihr Image fördern. Zulässig ist nach den Richtlinien des BAKOM auch Produkte-Sponsoring, da Firmen oft statt mit ihren Namen nur mit einer Produktemarke öffentlich auftreten würden, wie das UVEK am Dienstag mitteilte. Sponsoring durch Europay mit dem Produkt Eurocard sei somit zulässig, so lange nicht direkt für die Kreditkarte geworben würde. Im konkreten Fall sei aber das auf SF DRS ausgestrahlte Eurocard-Billboard mit Szenen aus einem Kaufhaus präzise genug gewesen, um dem Betrachter die Vorzüge des bargeldlosen Einkaufs zu schildern. Deshalb verstosse es gegen die Sponsoringvorschriften.


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