13.06.2018

Gerichtsentscheid

APG darf die SBB-Werbeflächen ab 2019 anbieten

Tamedia verliert eine Etappe im Kampf um SBB-Werbeflächen. Ob sie das Urteil weiter zieht, ist unklar.
Gerichtsentscheid: APG darf die SBB-Werbeflächen ab 2019 anbieten
Kampf vor Gericht: Die Vermarktung der SBB-Flächen ist attraktiv. (Bild: zVg.)

Tamedia ist mit einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen die Vergabe von Werbeflächen vorerst abgeblitzt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen das Begehren des Medienkonzerns abgelehnt.

Die SBB hatten am 23. Februar 2017 im Schweizerischen Handelsamtsblatt die Neuausschreibung sämtlicher Mietverträge für Fremdwerbung in Bahnhöfen und Zügen ab 2019 ausgeschrieben. Es geht dabei um Plakatwerbeflächen in Grossstädten, aber auch im Zuginnenwerbung und auf digitale Werbeplattformen.

In der Folge gingen sechs Angebote ein, darunter eines von Tamedia und eines der Allgemeinen Plakatgesellschaft AG (APG), der bisherigen Nutzerin der Werbeflächen. Die mit ihr abgeschlossenen Mietverträge laufen Ende dieses Jahres nach zehnjähriger Laufzeit aus. Im November 2017 gaben die SBB bekannt, dass wiederum die APG den Zuschlag für die Werbeflächen erhält (persoenlich.com berichtete). 

Dagegen wehrte sich Tamedia. Mit vorsorglichen Massnahmen hat ein Untersuchungsrichter am 5. Dezember 2017 den SBB sämtliche Massnahmen im Hinblick auf die Vergabe des Mandats verboten, so insbesondere die Unterzeichnung eines Vertrags mit der APG.

Vorsorgliche Massnahme abgewiesen

In dem am Mittwoch veröffentlichten Zwischenentscheid weist nun das Bundesverwaltungsgericht die von Tamedia beantragten vorsorglichen Massnahmen gegen die SBB ab, mit der das Verbot bestätigt werden sollte. 

Die SBB dürfen demnach die ausgeschriebenen Fremdwerbeflächen der APG für die Dauer des Verfahrens zur Verfügung stellen. Sonst drohen ihr Millionenverluste, wenn sie die Werbeflächen ab Anfang 2019 nicht vermieten könne. Der Entscheid kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

«Wir werden in den nächsten Wochen über einen Weiterzug entscheiden. Da es sich aber nur um einen Zwischenentscheid ohne Einfluss auf das Hauptverfahren handelt, wird das nicht entscheidend sein», sagt Sprecher Christoph Zimmer auf Anfrage von persoenlich.com. (sda/eh)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426