10.07.2005

Publicitas

Beschwerde wegen Anzeigenverwaltung abgewiesen

Nicht beschwerdeberechtigt.

Die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader hat eine Beschwerde der Publicitas betreffend Zuschlag für die Anzeigeverwaltung beim "Anzeiger Region Bern" abgewiesen. Als Zuschlagempfängerin sei Publicitas nicht beschwerdeberechtigt.

Die Publicitas AG erhob Beschwerde, obschon sie den Zuschlag erhalten hatte. Die Firma verlangte im Wesentlichen die Festsetzung einer neuen Entschädigung wegen Mehraufwands. Sie hatte die Inserateverwaltung schon bisher inne.

Die Regierungsstatthalterin hielt die Beschwerdeführerin für nicht befugt zur Anfechtung des Zuschlags und trat nicht darauf ein, wie sie am Freitag mitteilte. Der angefochtene Zuschlag bestimme lediglich, dass mit der Publicitas später ein Vertrag über die Anzeigeverwaltung geschlossen werde.

Der Vertragsinhalt und damit die Entschädigung werde nicht durch den Zuschlag bestimmt, sondern ergebe sich aus den Vergabebedingungen und der verbindlichen Offerte. Der Entscheid kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Noch nicht entschieden hat die Statthalterin über zwei Beschwerden der Bund Verlags AG (BVA), welche die Zuschläge für die Teilleistungen Prepress und Druck des Anzeigers anficht. Die BVA ist noch bis Ende Jahr Konzessionsnehmerin für den Anzeiger.


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