Die Bezeichnung "Montessori" für Schulen und Kindergärten darf nur mit dem Segen der Markeninhaberin "Assoziation Montessori Schweiz" (AMS) verwendet werden. Eine Luzernerin hat ihren Rechtsstreit vor Bundesgericht verloren. Die Frau betreibt seit 1996 einen "Montessori-Kindergarten" in Adligenswil LU. Die AMS als Inhaberin der Marke "Montessori" forderte sie auf, die Verwendung der geschützten Bezeichnung zu unterlassen, weil sie die Ausbildungsanforderungen nicht erfüllte.
Diplom nicht anerkannt
Die Kindergartenbetreiberin verfügt über ein Diplom der "Pan American Montessori Society", das von der AMS nicht anerkannt wird. Auf Klage der AMS untersagte das Luzerner Obergericht der Frau im Februar 2003 die weitere Verwendung der Bezeichnung "Montessori". Gegen diesen Entscheid gelangte die Betroffene ans Bundesgericht, das den Luzerner Entscheid nun bestätigt hat. Sie hatte argumentiert, der Begriff "Montessori" habe sich im Laufe der Zeit in der Schweiz zu einer reinen Sachbezeichnung entwickelt, die markenrechtlich nicht geschützt werden könne.
Keine 'Markenentartung'