21.08.2000

Bundesgericht schützt Rivella

Fast vier Jahre nach der versuchten Lancierung von "apiella" verliert Denner seinen Markenstreit mit dem Aargauer Getränkehersteller.

Im November 1996 startete Denner seine Kampagne für "apiella" mit einem Werbespot am Schweizer Fernsehen. Rivella reagierte umgehend: Das Zürcher Handelsgericht untersagte Denner auf Klage des Aargauer Getränkeherstellers den weiteren Verkauf von und die Werbung für "apiella", stellte eine Markenrechtsverletzung fest und verpflichtete Denner zur Publikation des Urteils. Eine Beschwerde ans Zürcher Kassationsgericht blieb erfolglos, worauf Denner beim Bundesgericht Berufung einlegte. Mit seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt dieses nun den Entscheid des Handelsgerichts vollumfänglich. "apiella" sei sowohl der Wortmarke als auch der optischen Aufmachung von Rivella zu ähnlich, was zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe. Wegen der Warengleichheit sei dabei ein besonders strenger Massstab anzuwenden. Zu berücksichtigen sei zudem, dass sich Rivella als starke Marke durchgesetzt habe und deshalb Annäherungsversuchen besonders augesetzt sei. Der geschützte Ähnlichkeitsbereich sei aus diesem Grund grösser.



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