27.02.2018

Fotoverbot in Bergün

Die letzte Beschwerde ist vom Tisch

Das Bündner Verwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein – teilt aber trotzdem kräftig aus.
Fotoverbot in Bergün: Die letzte Beschwerde ist vom Tisch
Sorgte weltweit für Schlagzeilen: Das «Herzliche Fotografierverbot» in Bergün. (Bild: zVg.)

Das «Herzliche Fotografierverbot», mit dem die Bündner Gemeinde im Mai 2017 Schlagzeilen produzierte, ist zwar offiziell abgeschafft. Die Marketingaktion der Agentur Jung von Matt/Limmat löste jedoch drei Beschwerden aus. Zwei der Beschwerden wurden zurückgezogen, eine blieb zurück (persoenlich.com berichtete).

Wer diese Eingabe zu bearbeiten habe, war zunächst unklar. Mittlerweile hat sich das Verwaltungsgericht Graubünden der Sache angenommen. Laut «Luzerner Zeitung» ist es zum Schluss gekommen, dass auf die Beschwerde nicht einzutreten sei. Hauptsächlich deshalb, weil der Erlass gar nicht mehr in Kraft ist.

Der Einzelrichter richtete im Urteil vom 13. Februar dennoch scharfe Worte Richtung Bergün. «Durch die Fehleinschätzung der Werber und Initianten, welche zu dieser seltsamen Marketingaktion aufriefen, konnte das Tourismus-Image sicherlich nicht nachhaltig verbessert beziehungsweise gesteigert werden.» Vielmehr hätte diese Aktion ein Befremden – wenn nicht gar Empörung und Kopfschütteln bei breiten Bevölkerungskreisen, Naturfreunden und Naturliebhabern – ausgelöst. «Was kaum als gelungene Werbung mit Nachahmungseffekt bezeichnet werden kann», so der Einzelrichter, der den «Werbegag wohl eher als einmaliger Schildbürgerstreich» bezeichnete. (cbe)

 


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