Seit Jahren liegen sich die Migros und Kraft Foods in den Haaren, weil letztere Milka-Schokoladenprodukte unter dem Label "M-joy" vertreibt und die Marke rechtlich schützen lassen will. Nach Dafürhalten der Migros verletzt "M-joy" den Markenschutz, da die Verwechslung mit den ihr rechtlich geschützten Zeichen "M" und "M-Budget" zu gross ist. Geklärt ist die Frage noch nicht, ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch ausstehend.
Zusätzlich zu dieser Fragen will die Migros Kraft Foods ebenfalls verbieten, das Kennzeichen für Schokolade zu verwenden. in einer ersten Instanz unterlag der Orange Riese jedoch vor dem Zürcher Handelsgericht. Der Buchstabe "M" allein sei gar nicht schutzfähig, sondern nur dessen grafische Gestaltung. Deshalb verletzte das Label "M-joy" keine Markenschutzrechte, so das Verdikt. Gegen diesen Entscheid legte die Migros Beschwerde ein -- mit Erfolg, wie der "Tages-Anzeiger" in der aktuellen Ausgabe schreibt. Das Bundesgericht gibt ihr Recht, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht.
Nach Auffassung der Lausanner Richter hat das Zürcher Handelsgericht das Markenschutzrecht falsch ausgelegt. Ein Zeichen, das der Allgemeinheit gehöre, könne markenrechtlich geschützt werden -- jedoch nur dann, wenn sich das Zeichen im Verkehr, das heisst in der öffentlichen Wahrnehmung durchgesetzt habe. Weil das Handelsgericht diese Verkehrsdurchsetzung nicht geprüft habe, musse es dies jetzt nachholen.
Auch wenn das "M" in der öffentlichen Meinung überwiegend mit der Migros in Verbindung gebracht wird, ist laut "Tages-Anzeiger" für den Grossverteiler indessen noch nichts gewonnen. Denn in diesem Fall müsse das Gericht zusätzlich prüfen, ob überhaupt einen Verwechslungsgefahr mit "M-joy" von Kraft Foods bestehe.

