30.05.2008

Aargau

Grossflächige Tabak- und Alkoholwerbung soll verboten werden

Plakat-, Kino- und Bandenwerbung betroffen.

Geht es nach dem Regierungsrat, wird im Kanton Aargau die Tabak- und Alkoholwerbung auf Plakaten, in Kinos oder per Bandenwerbung bald verboten sein. Dies ist eine der Massnahmen, welche der Rat für die Alkohol- und Tabakprävention bei Jugendlichen für das neue Gesundheitsgesetzt vorsieht.

Zudem sollen die Kontrollen beim Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche im Kanton Aargau verschärft werden. Der Regierungsrat will den Gemeinden die Möglichkeit geben, Testkäufe durch Minderjährige anzuordnen. Neu ins Gesetz aufgenommen wird ein Abgabeverbot von alkoholischen Getränken an nicht kaufsberechtigte Jugendliche. Erwachsene, die Alkohol kaufen und diesen an Minderjährige weitergeben, machen sich strafbar.

Mit diesen Regelungen soll laut Regierungsrat eine möglichst umfassende Prävention sichergestellt werden. Gewaltexzesse von alkoholisierten Jugendlichen müssten verhindert werden. (per/sda)


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