Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat beantragt, das Verbot von grossflächiger Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke die Bandenwerbung aus dem neuen Gesundheits auszunehmen.
Ungeachtet dem Verzicht auf das Werbeverbot sprach sich die Kommission Gesundheits- und Sozialwesen für einen rigorosen Passivraucherschutz aus. So soll in öffentlichen Räumen sowie in Restaurants künftig ein Rauchverbot gelten soll. Erlaubt sein soll das Rauchen nur noch in getrennten und entsprechend gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Lüftung. Aargauer Gastronomiebetriebe sollen sich weiter nicht als Raucherlokale deklarieren dürfen. (sda)
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