16.07.2004

Konsumentenschutz

Grossverteiler stören sich an Deklarationspflicht

"Hat seinen Preis."

Nach den Konsumentenschutzorganisationen kritisieren auch Migros und Coop das neue Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG). Die Grossverteiler befürchten, dass die Konsumenten wegen der umfassenden Deklarationspflicht zur Kasse gebeten werden. Man könne über alles informieren, aber dies habe seinen Preis, sagte Coop-Sprecher Karl Weisskopf gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es sei nicht realistisch, den Inhalt aller Produkte in drei Landessprachen zu deklarieren, doppelte Migros-Sprecherin Monika Weibel nach.

Zudem brauche man nicht auf alles hinzuweisen -- zum Beispiel, dass Schokolade dick mache, so Weibel weiter. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene maximale Deklarationspflicht verteuere die Produkte und sei beispielsweise im Non-Food-Bereich nicht anwendbar. Auch Coop-Sprecher Weisskopf hat Bedenken in dieser Richtung: Die Pflicht, die Herkunft und die Zusammensetzung alle Komponenten eines Produktes - zum Beispiel eines Autos - aufzuzeigen, sei irreal. Schlussendlich sei es der Konsument, der für diese Kosten aufkommen müsse.

Bezüglich Warentests erwartet die Migros, dass im Gesetz Bestimmungen über die Gewährleistung der Neutralität und Objektivität solcher Untersuchungen verankert werden. Coop hingegen ist der Meinung, dass dies im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb klar zu regeln sei. Für den Grossverteiler Migros ist die Maximalbusse von einer Million Franken, welche das Gesetz vorsieht, unverhältnismässig. Migros verlangt, dass hohe Bussen nur ausgesprochen werden sollen, wenn die Sicherheit und die Gesundheit der Konsumenten vorsätzlich in Gefahr gebracht werden.

Die Bestimmungen über die strafrechtlichen Folgen bei Verstössen gegen dieses Gesetz beschäftigten auch die Parteien. Die SP ist anderer Meinung als die Migros und verlangt, dass bei Gefährdung der Gesundheit zusätzlich zu hohen Bussen sogar Gefängnisstrafen ausgesprochen werden können. Der Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen müsse auf die allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeweitet werden, fordert die SP zusätzlich. Die Grünen verlangen Schutzbestimmungen für jene Personen, die bei Verkäufen an der Haustüre oder via Telefon übers Ohr gehauen wurden.

Die CVP befürchtet, dass das neue Gesetz gegenüber den europäischen Bestimmungen nicht kompatibel ist und umgekehrt. Die Partei sieht auch nicht ein, wieso das Zivilgesetzbuch Parallelregelungen zum Konsumentenschutz enthält. Die SVP weist die Gesetzesrevision ganz zurück. Die neuen Bestimmungen erforderten eine teure Bürokratie und bevormundeten den Konsumenten, heisst es in der Vernehmlassungsanwort. Die Verbesserung des Konsumentenschutzes könne nicht mit einer Flut von neuen Vorschriften verbessert werden.

In einem Punkt sind sich alle Parteien und Organisationen einig. Der Alternativvorschlag, die Bestimmungen in einem subsidiären Gesetz unterzubringen und das bestehende Gesetz partiell anzupassen, wird als falscher Weg bezeichnet. Das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) genügt der Entwicklung des Waren- und vor allem des Dienstleistungsmarktes nicht mehr. Der von Professor Pichonnaz vorgelegte Revisionsentwurf des KIG trägt den neuen Titel Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG).


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