Die Bezeichnung "Felsenkeller" kann nicht als Garantiemarke für Käse eingetragen werden. Das Bundesgericht hat das Gesuch der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland zurückgewiesen.
Felsenkeller sollte Emmentaler-Produzenten als geschütztes Gütezeichen zur Verfügung gestellt werden. Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland reichte 2001 ein Gesuch um Registrierung als Garantiemarke ein. Das Institut für geistiges Eigentum wies das Gesuch ab, wurde 2004 aber von der Rekurskommission überstimmt.
Keine Unterscheidungskraft
Dagegen gelangte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ans Bundesgericht, das die Beschwerde nun gutgeheissen hat. Es widerspricht in seinem Urteil der Ansicht der Vorinstanz, dass als Garantiemarken auch Gemeingutzeichen verwendet werden könnten. Als solche gelten etwa beschreibende Zeichen oder Herkunftsangaben.
Vielmehr ist laut den Lausanner Richtern auch bei der Garantiemarke grundsätzlich erforderlich, dass der Bezeichnung eine Unterscheidungskraft zukommen muss. Das sei bei «Felsenkeller» nicht der Fall. Das Zeichen weise direkt darauf hin, dass der Käse im Keller gelagert worden sei.

