Die Marke "Leader" für Zigaretten erhält in der Schweiz keinen Markenschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer griechischen Firma abgewiesen. Laut dem Urteil der Berner Richter ist das englische "Leader" eine Qualitätsbeschreibung, bei welcher der Durchschnittskonsument an ein Spitzenprodukt denkt. Eine solche Qualitätsbezeichnung entbehre jeglicher Unterscheidungskraft und müsse auch mit Blick auf Konkurrenten für Werbezwecke freigehalten werden.
Aus der in der Schweiz zugelassenen Marke "BOSS" könne nichts zu Gunsten von "Leader" abgeleitet werden. Der Begriff "BOSS" finde im Gegensatz zu "Leader" üblicherweise nur zur Bezeichnung von Personen Anwendung. Mit seinem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer griechischen Firma abgewiesen. Das Institut für geistiges Eigentum hatte ihrer internationalen Marke "Leader" die Schweizer Registrierung 2007 verweigert. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)

