09.07.2008

EU

Keine Lockevogelangebote mehr bei Flugtickets

Endpreis muss angegeben werden.

Die Europäische Union macht Schluss mit Lockvogelangeboten für Flugtickets. Künftig muss der Endpreis, inklusive Steuern, Gebühren und Zuschlägen, zu Beginn der Buchung angegeben werden. Dies entschied das EU-Parlament in Strassburg. Mit dem Beschluss vom Mittwoch, dem der Ministerrat in Kürze folgen wird, verbietet die EU auch "Paket-Lösungen", etwa den automatischen Einschluss von Versicherungen. Erlaubt ist nur ein "Opt-In".

Damit geht die EU vorerst weiter als die Schweiz. Hier galt jedoch die Pflicht, die Endpreise von Beginn weg transparent zu machen, bereits bisher. Für Schweizer Reisende könnte auch ein anderer Passus der neuen EU-Verordnung relevant sein: Verboten wird auch die Praxis mancher Fluggesellschaften, Passagieren je nach Wohnsitzland unterschiedliche Preise für den gleichen Flug zu berechnen.

Die Verordnung regelt zudem neu die finanziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung einer Airline, die regelmässige Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen sowie die Bedingungen für den Widerruf von Betriebsgenehmigungen. Wenn die EU-Regeln definitiv in Kraft sind, wird im Gemischten Luftverkehrsausschuss Schweiz - EU eine gesamthafte Übernahme der Verordnung zur Sprache kommen. (sda)


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