24.06.2004

Promarca

Kritik an Weko-Genehmigung zur Waro-Übernahme durch Coop

"Unter EU-Recht wahrscheinlich nur bedingt erlaubt".

Der Markenartikelverband Promarca wehrt sich gegen die im Zuge des Branchenwandels zunehmende Nachfragemacht der Detailhändler: Promarca glaubt, dass unter EU-Recht die Übernahme von Waro durch Coop wahrscheinlich nur bedingt erlaubt worden wäre. In der Schweiz dagegen sei der Zusammenschluss von der Wettbewerbskommission (Weko) genehmigt worden, obwohl die Weko bei ihrer Überprüfung Indizien für marktbeherrschende Stellungen gefunden habe. Die Weko fand aber, dass der durch die Übernahme entstehende Marktmachtzuwachs relativ unbedeutend sei.

Diese Schlussfolgerung sei nicht überzeugend, schreibt Promarca in einem Communiqué zur Mitgliederversammlung vom Donnerstag in Bern, an der die Studie von Helmuth Schröter (Universitäten des Saarlandes und St. Gallen) sowie Philipp Zurkinden (Prager Dreifuss Rechtsanwälte sowie Universität und Europainstitut Basel) vorgestellt wurde. Es sei ungewöhnlich, dass zwar starke Indizien für eine marktbeherrschende Stellung vorlägen, diese Feststellung aber schliesslich -- aufgrund eines "Bagatellmarktzuwachses" -- keine Folgen habe.

Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass die EU-Kommission in einem vergleichbaren Fall, dem Zusammschluss der beiden Handelsketten Rewe und Meinl, die Fusion erst in einer wesentlich abgeschwächten Form genehmigt habe. Dabei habe sich die Weko bei ihrem Entscheid zu Waro/Coop selbst stark an diesem deutsch-österreichischen Fall orientiert. Die Auswirkungen des Zusammenschlusses habe die Weko aber aufgrund der schwachen Stellung von Waro auf den betroffenen Märkten als gering eingestuft.


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