Mit der Marke "Schweiz" lässt sich viel Geld verdienen. Vor kurzem wurde die Schweiz im Brand Asset Valuator von Advico Young & Rubicam zur wertvollsten Marke des Landes gewählt ("persoenlich.com" berichtete. Die Stärke des helvetischen Powerbrands kennen auch die Unternehmen: In einer Umfrage der Promarca gaben über die Hälfte der Verbandsmitglieder an, die Schweiz als Co-Brand einzusetzen. 40 Prozent der befragten Markenartikelunternehmen -- unter den Promarca-Mitgliedern befinden sich Konzerne wie Nestlé, Lindt & Sprüngli und Ricola -- wollen den Einsatz der Marke Schweiz als Co-Brand gar noch forcieren.
Doch nicht überall wo "Switzerland" draufsteht, ist auch Schweizer Qualität drin. Weil die kommerzielle Verwendung der helvetischen Herkunftsbezeichnung gross ist, lockt auch der Missbrauch. Mittlerweile sollen sich laut Bilanz über die Hälfte der geschützten Marken mit der Bezeichnung Swiss in ausländischem Besitz befinden. Gegen den Ausverkauf der Marke Schweiz ankämpfen will Thomas Minder, Geschäftsführer der Kosmetikfirma Trybol. "Läderach Heidi-Schoggi aus Bukarest, Sigg Pfannen aus China, Calida-Wäsche aus Portugal und Juvena of Switzerland-Kosmetik aus Deutschland" -- Minders Liste der Unternehmen, denen er vorwirft, missbräuchlich auf der Swissness-Welle zur reiten, ist lang.
Gegen Juvena hat Minder im Februar Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht. Gleich fünf Mal findet der Konsument etwa auf einer Verpackung einer Körperemulsion die Bezeichnung "Swiss" oder "Switzerland". Erst bei genauerem Hinsehen jedoch wird ersichtlich, dass das Produkt nicht in der Schweiz hergestellt, sondern nur in der Schweiz entwickelt wurde ("developped in Switzerland, made in Germany"). "Ein Produkt, das aus Deutschland stammt, ist kein Schweizer Fabrikat und darf auch nicht als solches bezeichnet werden", findet Minder. Seiner Ansicht nach wird der Konsument irregeführt, weil er glaubt, ein Schweizer Produkt zu kaufen.
Bei der Schweizerische Lauterkeitskommission fand Minder mit seiner Beschwerde gemäss Informationen, die "persoenlich.com" vorliegen, indes kein Gehör. "Ein Grossteil der angesprochenen, durchschnittlich informierten Konsumenten wird die Bezeichnung 'Juvena of Switzerland' als Bezeichnung für das Unternehmen verstehen", heisst es in der Begründung der Abweisung der Beschwerde. Eine Täuschung des Konsumenten kann die Kommission nicht feststellen.
Die Beschwerdegegnerin Juvena, die ihren Sitz in der Schweiz hat und 114 Mitarbeiter beschäftigt, konnte glaubhaft darlegen, dass ein Grossteil der Kosten für die Entwicklung und den Verkauf der fraglichen Produkte in der Schweiz anfallen. Wo das Produkt abgefüllt und hergestellt wird, spielte bei der Behandlung der Beschwerde lediglich eine sekundäre Rolle. "Auf der Verpackung steht developped in switzerland, made in germany. Wir sind also ehrlich zu den Konsumenten", kommentiert Charlotte Vollmuth, Vizepräsidentin der Juvena gegenüber "persoenlich.com" den Entscheid der Lauterkeitskommission.
Das Schweizer Markenschutzgesetz verbietet zwar die Verwendung unzutreffender Herkunftsbezeichnungen wie "Schweiz" oder "Made in Switzerland". Die Angabe der Herkunft in der Werbung ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten mindestens 50 Prozent betragen. Zweitens muss der wichtigste Fabrikationsprozess in der Schweiz stattfinden.
Für den Entscheid der Lauterkeitskommission bringt Thomas Minder kein Verständnis auf. "Es genügt in der Schweiz offensichtlich, einen Holding-Sitz zu gründen, und eine Marke beim Bundesamt für geistiges Eigentum registrieren zu lassen, dem Direktor und seiner Entourage in der Schweiz einen hohen Lohn zu bezahlen, die Produkte im Ausland zu produzieren, um alles unter der Schweizer Flagge verkaufen zu können." Dass die Lohnsumme der Schweizer Juvena Belegschaft als Herstellungskosten betitelt werden dürfe, wenn das Produkt zu 100 Prozent in Deutschland fabriziert werde, übersteige die kreativsten buchhalterischen Grundsätze, findet Minder.
Minder will gegen das Urteil der Lauterkeitskommission rekurrieren, wie er gegenüber "persoenlich.com" mitteilte. Vor allem weil die Lauterkeitskommission seines Erachtens die angegebenen Produktionskosten nicht überprüft habe. "Ich hätte erwartet, dass Juvena der Kommission beweisen muss, dass 50 Prozent der Produktionskosten in der Schweiz anfallen." Zugleich beabsichtigt Minder, das Interesse der Politik an einer starken Marke Schweiz zu wecken und für eine griffigeres Gesetz zu plädieren. Dies sei gerade für das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft, die KMUs, von grosser Bedeutung. Denn diese könnten ihre Arbeitsplätze nicht so schnell und einfach ins Ausland verlegen.
Ob eine restriktivere Gesetzgebung nötig ist, bleibt letztlich jedoch fraglich. Gemäss einer Studie der Hochschule für Wirtschaft in Luzern (HSW) holen viele Unternehmen inzwischen Teile der Produktion in die Schweiz zurück, weil die Qualität der Produkte im Ausland nicht der hiesigen entspricht und das Personal nur ungenügend qualifiziert sei. Als beispielhaft könnte da die Strategie des Schweizer Traditionsunternehmens Victorinox gelten: Es verzichtete auf eine Verlegung der Herstellung der Messer ins Ausland, weil es den Imageverlust als zu grosse wertete, berichtete die Weltwoche unlängst.

