18.12.2019

Schweizer Medien

Neue JUP-Regelung ab 2020 lanciert

Die Jahresumsatzprämie wurde von den Verbänden VSM und SWA aktualisiert und vereinfacht.

Der Verband Schweizer Medien und der Schweizer Werbe-Auftraggeberverband haben die sogenannte JUP-Vereinbarung in die Neuzeit überführt. Diese Jahresumsatzprämie (JUP) für Anzeigenkunden geht auf die 50er-Jahre zurück und wurde seit dieser Zeit den Direktkunden eines Medienhauses angeboten. Dabei wird zwischen JUP 1 für Zeitungen und JUP 2 für Zeitschriften unterschieden. Nach dem Konkurs der Publicitas wurde eine Neuregelung notwendig. Die verbleibenden Parteien haben sich dabei für eine einfache Lösung entschieden, welche jetzt ab 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Die neue JUP-Empfehlung für Mitglieder des VSM und Werbetreibende ersetzt die bisherige Regelung und macht vieles einfacher. So ist keine jährliche Anmeldung bei einer Treuhandgesellschaft notwendig, es ist kein Mindestumsatz mehr vorgeschrieben und es sind auch keine Jahresabrechnungen mehr erforderlich.

Die neue JUP wird den Aufträgen von Direktkunden direkt in Abzug gebracht – unabhängig von Mengen- oder sonstigen Rabattierungen. Allerdings können Werbeauftraggeber die JUP und die Beraterkommission (BK) nicht kumulieren.

Die Höhe der JUP wurde ebenfalls vereinheitlicht und entspricht heute den gleichen Sätzen wie die BK. Werbeauftraggeber sind angehalten sich zu entscheiden, ob sie innerhalb eines Kalenderjahres die JUP für Direktbuchungen beanspruchen wollen oder in Zusammenarbeit mit einer Agentur die BK. Von der JUP-Regelung ausgenommen sind Gelegenheitsanzeigen wie Stellen- und Liegenschaften sowie Anzeigen zu Lokalpreisen.

Die neue JUP-Empfehlung kann auf den Webseiten des VSM und dem SWA heruntergeladen werden. (pd/lol)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426