01.07.2021

Übernahme

Post kauft die Firma Livesystems

Die Redaktion vom Onlineportal Nau bleibt eigenständig und wird nicht mehr exklusiv Content via die Livesystems-Screens verbreiten können. Jedes andere Medienhaus kann bei Interesse seinen Content ebenfalls darüber anbieten.
Übernahme: Post kauft die Firma Livesystems
Auch die Migrolino-Werbeflächen werden von Livesystems vermarktet. (Bild: livesystems.ch)

Die Post verteilt für ihre Kunden bereits physische Werbung. Nun expandiert sie mit der Übernahme der Firma Livesystems in die digitale Werbung. Nicht inbegriffen im Kauf sei die Newsplattform Nau, wie die Post am Donnerstag mitteilte. 

Nau.ch werde weiterhin News-Content an Livesystems liefern, erklärt Post-Sprecherin Léa Wertheimer auf Anfrage von persoenlich.com. Dafür gebe es eine Vereinbarung. Allerdings werde Livesystems nicht exklusiv Content von Nau.ch ausspielen, sondern «jedes andere Medienhaus kann bei Interesse seinen Content ebenfalls auf den Screens von Livesystems ausspielen», so Wertheimer.

Weitere Werbemöglichkeiten im Angebot

Die in Liebefeld BE ansässige Firma Livesystems ist auf die Werbung mittels digitaler Plakate und Bildschirme spezialisiert. Über den Kaufpreis vereinbarten die Parteien Stillschweigen.

Neben Bahnhöfen, Bussen, Tankstellen und anderen Orten mit hohem Personenaufkommen wirbt Livesystems auch in Postfilialen. Das Unternehmen unterhält über 8000 Werbescreens.

Die Post will ihren Kunden mit dem Kauf die ganze Bandbreite an Werbemöglichkeiten anbieten. Sie stärkt gemäss Mitteilung ihre Position als Verteilkanal für Werbung.

Nau.ch bleibt eigenständig

Für die 89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Livesystems ändert sich nichts, sie bleiben in der Firma beschäftigt. Das weiterhin eigenständig agierende Unternehmen wird eine Post-Tochter und nicht ins Stammhaus integriert.

Die Übernahme beschränkt sich auf die Werbedistribution von Livesystems. Die Redaktion des Onlineportals Nau Media AG wird nicht übernommen.

«Akquisition entspricht den strategischen Zielen»

Auf die Frage, inwiefern der Kauf gesetzeskonform ist, da die Post als Bundesbetrieb hierbei Einschränkungen unterliegt, antwortet Wertheimer: «Die Post will durch die Verknüpfung des herkömmlichen physischen Direktmarketings mit zukunftsfähigen digitalen Werbemöglichkeiten ihre crossmediale Kompetenz ausbauen.»

Das Unternehmen habe bereits heute eine wichtige Position im Werbemarkt und gehöre mit dem physischen Direktmarketing, also bei adressierten und unadressierten Werbesendungen, zu den drei führenden Medienanbietern. Da der Bundesrat die Post in seinen strategischen Zielen verpflichte, einerseits die führende Marktstellung in Paket- und Briefpost sicherzustellen und andererseits die modernen Kommunikationsbedürfnisse durch die Entwicklung zeitgemässer Angebote abzudecken, entspreche diese Akquisition den strategischen Zielen. (sda/eh)



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Kommentare

  • Hans Geiger, 01.07.2021 15:56 Uhr
    Gesetzlicher Zweck der Post ist gemäss Artikel 1 des Postgesetzes: " dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Postdienste sowie die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs angeboten werden." Die neue Tätigkeit ist nicht gesetzeskonform.
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