31.08.2004

Migros

Rechtfertigung wegen Weitergabe von M-Cumulus-Kundendaten

Antragsformulare sollen transparenter werden.

Einige Medien haben in den vergangenen Tagen den Datenschutz der M-Cumulus-Karte in Frage gestellt. Grund dafür war die Bekanntmachung, dass die Migros, wie alle anderen Unternehmen, die über sensible Daten verfügen (Kreditkarten, Mobile Phone etc.), in strafrechtlichen Fällen Kundendaten an die Behörden aushändigen muss.

Die Migros hat sich zwar gegen die Weitergabe von Cumulus-Kundendaten gewehrt, wurde aber vom Obergericht des Kantons Bern (Gerichtsurteil vom 4. Februar 2003) dazu verpflichtet, wie das Unternehmen mitteilt. Eine Weitergabe von Cumulus-Kundendaten geschehe jedoch nicht allein auf Ersuchen der Polizei, sondern nur auf richterliche Verfügung hin.

Aufgrund solcher Vorfälle habe die Migros entschieden, in den neu zu druckenden Antragsformularen einen Hinweis zu platzieren, der explizit darauf aufmerksam macht, dass bei Verdacht auf Straffälligkeit Kundendaten bei einer richterlichen Verfügung ausgehändigt werden müssen. Dass Transparenz in diesem Bereich für die Migros ein besonderes Anliegen sei, zeige der Artikel im Migros-Magazin vom 25.5.04, in welchem die Datenschutzbeauftragte des Migros-Genossenschafts-Bunds (MGB) zur Sicherheit von Cumulus-Daten Stellung nimmt. Des weitern werden mit dem Cumulus-Aussand im November sämtliche Cumulus-Kunden über die Anpassung im Antragsformular informiert. Entsprechende Informationen werden auch unter M-cumulus.ch abrufbar sein.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren