23.06.2008

Aargau

Regelung für Abstimmungswerbung gelockert

Aushang bereits 12 Wochen vor Wahltermin erlaubt.

Die Vorschriften für die Plakatwerbung bei Abstimmungen und Wahlen sind im Kanton Aargau erneut gelockert worden. Parteien können Plakate bereits zwölf statt wie bisher acht Wochen vor einem Abstimmungs- und Wahltermin aufhängen. Die Wahl- und Abstimmunswerbung kann zudem bis höchstens 100 Meter von der Ortstafel entfernt angebracht werden, wie aus einer am Montag veröffentlichten Weisung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervorgeht. Nach der Weisung aus dem Jahr 2000 durften die Plakate einzig innerorts montiert werden.

Die gelockerten Regeln kommen erstmals im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November sowie bei der gleichzeitig stattfindenden Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates zum Tragen. (sda)


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