20.04.2023

Aussenwerbung

Stadt Biel will Zweisprachigkeit fördern

Die Reklamen in Biel sind grundsätzlich in beiden Amtssprachen zu gestalten. Dies sieht das neue Reklamereglement vor. Plakate und Werbungen dürfen gemäss Gemeinderat das Stadtbild, die Lebensqualität und die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigen.

Das totalrevidierte Reglement soll die seit 21 Jahren geltenden Bestimmungen ersetzen, wie die Stadt Biel am Donnerstag mitteilte. Nach der Behandlung im Stadtrat am kommenden Mittwoch, wird das Stimmvolk am 18. Juni über das Reglement entscheiden.

Gemäss Gemeinderat berücksichtigt das Reklamereglement die Freiheit von Gewerbe und Wirtschaft beim Einsatz und der Gestaltung von Reklamen. Es gewähre weiterhin einen grossen Spielraum für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum und Reklamen für Firmen. Gleichzeitig sollten Reklamen möglichst stimmig in das Stadtbild eingebettet werden.

Klare Regeln für alle

Die Grösse der Werbeträger und deren Digitalisierung führten zu einer anderen und oft stärkeren Beeinflussung und Beanspruchung des öffentlichen Raumes, schreibt der Gemeinderat in seinem Bericht. Dies erfordere klare Regeln, die auch Transparenz und Gleichbehandlung der Gesuchstellenden gewährleiste.

Für Diskussionen in der Stadt hatte zuletzt die Forderung nach einem Verbot von religiöser Werbung in und auf den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe Biel (VB) geführt. Der Gemeinderat wies darauf hin, dass ein generelles Verbot religiöser Werbung verfassungswidrig sei.

Diese Art der Werbung wird jedoch künftig genauer unter die Lupe genommen. Eine Vereinbarung mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) sieht vor, dass die APG mit den VB Rücksprache nimmt, wenn eine konkrete Werbeanfrage in rechtlicher Hinsicht als «heikel» eingestuft wird, wie der Gemeinderat Anfang Februar festhielt. (sda/cbe)


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