02.07.2008

ISMM-Prozess

Teilschuldsprüche für drei Angeklagte

Urteile gegen Manager des Sportrechtevermarkters.

Das Zuger Strafgericht hat im Prozess gegen Manager des ehemaligen Sportrechtevermarkters ISMM/ISL drei Teilschuldsprüche ausgeprochen. Zwei Angeklagte wurden wegen Erschleichung einer Falschbeurkundung verurteilt, ein weiterer wegen Veruntreuung. Drei weitere Angeklagte wurden dagegen ganz freigesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Strafen lauten in zwei Fällen auf 60 Tagessätze à 500 respektive 200 Franken. Der dritte Verurteilte wird mit 240 Tagessätzen à 350 Franken bestraft. Auf der anderen Seite sprach das Gericht auch Prozessumtriebsentschädigungen von insgesamt rund 600'000 Franken aus. Der ehemaligen Privatklägerin, dem internationalen Fussballverband FIFA, wurden Untersuchungskosten von 117'000 Franken auferlegt.

Die Angeklagten hatten der FIFA, der wichtigsten Geschäftspartnerin der 2001 Konkurs gegangenen ISMM, die Schuld dafür gegeben, dass es ihnen nicht gelungen sei, die Firma und damit die Arbeitsplätze zu retten.

Die Hauptvorwürfe an die ehemaligen Verwaltungsräte und Geschäftsführer der ISMM lauteten auf Veruntreuung und Betrug. Vorgeworfen wurden ihnen Delikte im Umfang von über 100 Mio. Franken. Sie sollen Gelder für TV-Übertragungsrechte dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Der Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren. (sda)


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