10.07.2003

Messe Schweiz

Unklare Zuständigkeit bei Klage des Kantons Zürich

Zürcher Gesundheitsdirektion oder Basler Strafuntersuchungsbehörden?

Die am 17. April eingereichte Klage der Zürcher Gesundheitsdirektion gegen die Messe Schweiz wegen des Verstosses gegen das Epidemiegesetz hängt im juristischen Dickicht zwischen Zürich und Basel. Unklar ist, wer dafür zuständig ist. Kontrollen der Zürcher Gesundheitsdirektion ergaben, dass trotz Sars-Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit rund 70 Händler aus Südostasien an der Uhren- und Schmuckmesse in Zürich teilnahmen. Gemäss dem Epidemiegesetz ist dies ein Offizialdelikt.

Eine Woche nach Ende der Messe habe die Gesundheitsdirektion beim Statthalteramt Zürich Klage eingereicht, wie Marianne Delfosse, Sprecherin der Zürcher Gesundheitsdirektion, am Mittwoch auf Anfrage sagte. Am 25. April erhielt die Kantonspolizei Zürich den Auftrag, die verantwortlichen Personen zu ermitteln, und ersuchte die Kantonspolizei Basel-Stadt schriftlich um Rechtshilfe.


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