01.09.2005

Wilkinson

Weitere Runde im Streit mit Gillette

Von einstweilige Verfügung überrascht.

Das Landgericht Hamburg hat Wilkinson Sword -- auf Antrag von Gillette Deutschland -- die Verwendung der Werbeaussage "Keiner rasiert gründlicher" über den Rasierer Quattro Marine untersagt. Wie im Verfahren der einstweiligen Verfügung üblich, wurde dieser Beschluss vom Gericht weder begründet, noch hatte Wilkinson die Möglichkeit ihre Aussage zu verteidigen.

Wilkinson wurde von dieser einstweiligen Verfügung überrascht, mehr noch aber über die Äusserung des Gillette-Marketingdirektors, Herrn Ladau, wie es in einer Mitteilung heisst. Dieser erklärte, der Gillette-Rasierer Mach3 Turbo habe in einer Studie des Hancock Instituts in den USA deutlich besser abgeschnitten als der Wilkinson Quattro. Diese Studie, so wird in der Stellungnahme behauptet, habe das Hamburger Gericht überzeugt.

Dies ist gemäss Wilkinson nicht zutreffend. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe erst kürzlich in zwei Verfahren, in denen Wilkinson gegen irreführende Werbebehauptungen von Gillette vorging, ausdrücklich festgestellt, dass der Hancock-Test gerade nicht beweise, dass der Mach3 Turbo spürbar gründlicher rasiere als der Quattro. Deshalb wurde Gillette in beiden Verfahren verboten, zu behaupten, der Mach3 Turbo rasiere am gründlichsten.

Da die Untersagung der Benutzung des Quattro-Claims "Keiner rasiert gründlicher" nicht erläutert wurde, könne über die Überlegungen des Gerichts nur spekuliert werden. Die Anwälte von Wilkinson gehen davon aus, das Gericht habe in seiner Entscheidung unterstellt, der Verbraucher verstehe diesen Werbesatz nicht in seinem eigentlichen Wortsinn, sondern im Sinne von "Quattro Marine ist der gründlichste Rasierer überhaupt".


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