Der Kanton Schaffhausen will seine touristischen Angebote besser vermarkten. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sollen Kanton, Gemeinden, touristische Leistungsträger und die kantonale Tourismusorganisation beisteuern. Die Beiträge werden gesetzlich festgeschrieben.
Das bisherige Tourismusgesetz ist bis Ende 2013 befristet. Mit der Folgelösung soll die Finanzierung des Marketings breiter abgestützt werden. Bislang steuern touristische Leistungsträger und Gemeinden nur freiwillige Abgaben bei.
Für die Vermarktung des Schaffhauser Tourismus steht ein Budget von jährlich 2 Millionen Franken zur Verfügung. Nun will sich der Kanton stärker als Kurzferien-, Kleinkongress-, Seminar- und Veranstaltungs-Region positionieren. Dafür sollen rund 1 Million Franken zusätzlich aufgewendet werden.
Die Gemeinden sollen statt ihrer freiwilligen Beiträge in Höhe von 230'000 Franken in Zukunft 280'000 Franken bezahlen. Die Beiträge der Hotellerie erhöhen sich von 100'000 auf 420'000 Franken und die Gastronomie entrichtet statt freiwilliger Beiträge von 50'000 Franken rund 175'000 Franken. Das touristisch orientierte Gewerbe soll sich mit 50'000 Franken beteiligen.
Die kantonale Tourismusorganisation soll weiterhin jährlich eigenerwirtschaftete Mittel in Höhe von 1 Million Franken generieren. Der Kanton steuert statt heute 500'000 Franken maximal 1,2 Millionen Franken bei. Für jeden Franken, der von den touristischen Leistungsträgern und den Gemeinden erbracht sowie von der kantonalen Tourismusorganisation erwirtschaftet wird, entrichtet der Kanton 50 Rappen.
Mit dem verstärkten Marketing will der Kanton die Anzahl der Tagesgäste um mindestens 10 Prozent und der Übernachtungsgästen um rund 16 Prozent steigern. Damit könnte die Tourismuswirtschaft im Kanton einen zusätzlichen Umsatz von rund 18,5 Millionen Franken pro Jahr erwirtschaften. (sda)
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen

