25.10.2005

Weblaw

Am Mittwoch erscheint erste Richterzeitung

Vierteljährliche Publikation über alle Belange der Judikative.

„Justice -- Justiz -- Giustizia“: So heisst die erste Schweizer Richterzeitung, die am 26. Oktober zum ersten Mal erscheint. Sie berichtet über alle Belange der Judikative, inklusive der Strafuntersuchungsbehörden. Sie ist gemäss den Herausgebern zum einen juristische Fachzeitschrift und informiert über alle Fragen des Justizverfassungsrechts und der Justizorganisation, zum anderen ist sie ein Diskussionsforum für die in der Judikative Tätigen, die an der Judikative Interessierten und die von der Judikative Betroffenen. Sie stellt dar, was die Justiz bewirkt, was ihre Aufgabe ist, was von der Justiz erwartet wird, was andere über die Justiz denken, was die Justiz angeht, was die Justiz benötigt damit sie ihre Aufgabe erfüllen kann. Sie soll dem Leser zeigen, wie Entscheidungen zustande kommen, welchen Einflüssen die Justiz ausgesetzt ist, welche Qualitäten sie hat, wo sie gefährdet ist. Berichtet wird auch über Menschen in der Justiz.

Die Richterzeitung erscheint 4mal pro Jahr. Ausschliessliches Publikationsmedium ist das Internet. Alle Abonnenten werden jeweils per E-Mail über die neu erschienenen Beiträge orientiert. Heraussgeber sind Prof. Stephan Gass (Kantonsrichter BL), Prof. Regina Kiener (Universität Bern) und Thomas Stadelmann (Verwaltungsrichter LU). Zusätzlich sind als Re-daktoren tätig: Anne Colliard (Generalstaatsanwältin FR), Hans Jakob Mosimann (Richter am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich) und Pierre Zappelli (Richter am Bundes-gericht in Lausanne). Weblaw zeichnet im Rahmen seiner Werkreihe "Edition Weblaw" als Verlagshaus verant-wortlich.


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